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Lagerfeuer anmelden

Für die Abhaltung eines privaten Lagerfeuers ist eine Anzeige beim Fachdienst Umweltschutz erforderlich.

Zusätzlich dazu stehen Ihnen im Stadtwald drei öffentliche Lagerfeuerstellen zur Verfügung, welche kostenpflichtig beim Kommunalservice Jena / Stadtforst gebucht werden können (siehe Link). Diese befinden sich unterhalb der Lobdeburg, auf dem Jägerberg bzw. am Steinkreuz.

Lagerfeuer dürfen nur abgehalten werden, wenn die Bedingungen des § 18 der "Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena" eingehalten werden. Dazu gehören:

  • Das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt sowie Laub ist verboten.
  • Es darf nur naturbelassenes, trockenes und mindestens 2 Jahre gelagertes Holz verwendet werden.
  • Die Grundfläche des Lagerfeuers darf 3 m² nicht überschreiten.
  • Die Feuerstelle ist durch geeignete Maßnahmen gegen eine Ausbreitung des Feuers zu sichern.
  • Das Feuer ist dauernd durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen.
  • Das völlige Erlöschen des Feuers ist zu gewährleisten und zu kontrollieren.
  • Die Brandschutzbedingungen sind einzuhalten.
  • Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m zum Wald ist es verboten, ein Lagerfeuer abzubrennen.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 € geahndet werden.

Bitte informieren Sie sich tagesaktuell auf der Internetseite des ThüringenForstes über die geltenden Waldbrandgefahrenstufen. Den Link dazu finden Sie in der Seitenleiste.



Ab der Waldbrandgefahrenstufe 4 werden private Lagerfeuer untersagt.

Die Anzeige muss mindestens 3 Tage vor dem geplanten Lagerfeuer-Termin im Fachdienst Umweltschutz eingegangen sein.

Das Formular zur Anzeige Ihres Lagerfeuers finden Sie unter "Downloads".

Die Anzeige schicken Sie gern per E-Mail an lagerfeuer_anzeige@jena.de.

Tag Zeiten
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

  • Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena