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Heilberufe - Anmeldung

Nach den Vorschriften des öffentlichen Heilberuferechts sowie der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst ist jede/-r Kammerangehörige und Heilpraktiker/-in verpflichtet, ihre/seine berufliche Tätigkeit beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzumelden, ggf. auch um- oder abzumelden.

Anzeigepflicht bei Aufnahme der beruflichen Tätigkeit

Wenn Sie als Arzt/Ärztin, Zahnarzt/-ärztin, Apotheker/in, Psychologischer Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in oder Heilpraktiker/in in Jena tätig werden wollen, so haben Sie dies beim Fachdienst Gesundheit unter Vorlage

  • der Approbation Arzt/Ärztin, Zahnarzt/-ärztin, Apotheker/in, Psychologischer Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in oder
  • der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/in", "Heilpraktiker/in, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie", "Heilpraktiker/in, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie"

unverzüglich anzuzeigen. Hierzu können Sie das Anmeldeformular unter "Downloads" verwenden.

Anzeigepflicht bei Änderungen der beruflichen Tätigkeit

Änderungen der in der Berufsausübung, wie z. B. Niederlassungswechsel, Praxisumzüge, die Bildung von Gemeinschaftspraxen oder auch die Beendigung der Berufsausübung sind dem Fachdienst Gesundheit ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Dies kann formlos per e-Mail an untenstehende Kontaktadresse erfolgen.

Erfassung von Fremdsprachenkenntnissen

Unter "Downloads" finden Sie ein Formular zur Erfassung von Fremdsprachenkenntnissen medizinischer Berufsgruppen. Diese Angaben werden im Rahmen eines Gesundheitswegweisers für Migranten und geflüchtete Menschen - erstellt unter Federführung der Beauftragen für Migration und Integration der Stadt Jena - verarbeitet.

Sie sind nicht verpflichtet, dieses Formular auszufüllen. Ihre Angaben hierzu sind komplett freiwillig. Mit Absenden des Dokuments willigen Sie ein, dass Ihre angegebenen Daten elektronisch verarbeitet und über die Website der Stadt Jena sowie in o. g. Gesundheitswegweiser veröffentlich werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit durch Sie widerrufen werden.

Aktuell können im Fachdienst Gesundheit wieder Begutachtungen durchgeführt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns über den unten stehenden Ansprechpartner.

Die An-, Um- oder Abmeldung ist gebührenfrei.

  • § 2 Abs. 2 Thüringer Heilberufegesetz
  • § 7 Abs. 1 Verordung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten