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Überschwemmungsgebiet Genehmigung

Entlang der Saale und der Roda sind Überschwem­mungsgebiete ausgewiesen. Diese dienen dem Hochwas­serrückhalt und der Sicherung des Wasserabflusses. Sie sind von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten.

Die Errichtung baulicher Anlagen im Überschwemmungsgebiet ist nach § 78 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) untersagt.

Ein grundsätzliches Verbot besteht nach § 78a Abs. 1 WHG weiterhin für die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, das Ablagern von Gegenständen, das Erhöhen und Vertiefen der Erdoberfläche, das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie für die Umwandlung von Grünland und Auwald.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung durch die untere Wasserbehörde erteilt werden.

Auskunft zur Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete sowie zu den prognostizierten Wasserständen bei einem statistisch alle 100 Jahre wiederkehrenden Hochwasser HQ(100) erteilt die untere Wasserbehörde.

Folgende Unterlagen sind 1-fach in Papierform sowie digital im pdf-Format bei der unteren Wasserbehörde einzureichen:

  • formloses Antragsschreiben mit Unterschrift
  • Erläuterung des Vorhabens
  • Übersichtslageplan M 1 : 25 000 oder M 1 : 10 000
  • Lageplan
  • Flurkartenauszug
  • Bauwerkspläne/ Detailpläne
  • Nachweis des Retentionsraumausgleichs (Grundfläche x Wasserstand)
Tag Zeiten
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Standort