Turnhalle, Sportplatz & Vereinshaus mieten
Privatpersonen und Vereine können kommunale Sportstätten für Leistungs-, Vereins- oder Freizeitsport nutzen. Auf Anfrage hin können diese Einrichtungen vermietet werden.
Nutzung öffentlicher und kommunaler Sportstätten
Die Sportstätten können von Vereinen und Privatpersonen für Leistungs-, Vereins- oder Freizeitsport gemietet werden. Die Anmietung erfolgt dabei über den städtischen Eigenbetrieb Kommunale Immobilien Jena (KIJ). Sie können Sportstätten einmalig oder zur regelmäßigen Nutzung mieten.
Neben den kommunalen Sporthallen und Sportanlagen stehen offene Schulhöfe und Bolzplätze zu festen Öffnungszeiten zur Verfügung, für die keine Anmeldung notwendig ist.
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 09:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 14:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 13:00 Uhr |
Hinweis
Die hier genannten Öffnungszeiten beziehen sich nicht auf die Sportstätten, sondern sind die Sprechzeiten für die Sportstättenvergabe. Abweichende Öffnungszeiten, z. B. zwischen Feiertagen, werden unter Aktuelles auf der Webseite des Eigenbetriebs KIJ veröffentlicht. Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Mitarbeitern können auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Herr Torsten Güllmar | Mitarbeiter Sportstättenmanagement KIJ, Abteilung Schul- und Sportimmobilien |
E-Mail: torsten.guellmar@jena.de Telefon: 0049 3641 49-7072 Raum: 01_16 |