Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Vaterschaftsanerkennung - Standesamt

Hinweis

Auf Grund der aktuellen Pandemiesituation werden die Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, vor der Geburt des Kindes, bis auf Weiteres und ab einem Zeitraum von max. 6 Wochen vor dem Entbindungstermin, nur im Jugendamt der Stadt Jena vorgenommen.

Vaterschaftsanerkennungen nach der Geburt  werden im Zusammenhang mit der Erstbeurkundung der Geburt des Kindes auch im Standesamt beurkundet.

Die Vaterschaft kann anerkannt werden:

  • zum Kind einer nicht verheirateten Mutter oder
  • zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren wurde.
  • Geburtsurkunde und Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) des Anerkennenden
  • Geburtsurkunde und Personaldokument (Persoanlausweis oder Reisepass) der Mutter, wenn diese zur Zustimmung anwesend ist
  • gegebenenfalls die bereits vorliegende Zustimmung der Mutter

Wie wird die Vaterschaft anerkannt?

  • durch den Vater persönlich in öffentlich beurkundeter Form
  • die Anerkennung ist vor der Geburt möglich

Wo wird sie anerkannt?

  • bei jedem Standesamt
  • bei den Jugendämtern
  • bei allen Amtsgerichten oder Notaren

Wann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam?

  • zum Kind einer nicht verheirateten Mutter durch persönliche Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form bei den zuständigen Behörden
  • zum Kind einer verheirateten Mutter durch persönliche Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form sowie durch persönliche Zustimmung des "Noch-Ehemannes" bzw. des geschiedenen Ehegatten nach Vorlage eines rechtskräftigen Scheidungsurteils
Tag Zeiten
Montag keine Sprechzeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten

Hinweise

Die Geburtsbeurkundung erfolgt auch weiterhin kontaktlos. Für die Geburtsbeurkundung mit Vaterschaftsanerkennung oder Namenserteilung, vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag. Eltern, die sich im Asylverfahren befinden oder anerkannte Flüchtlinge sind, werden grundsätzlich gebeten, vorab einen Termin bei Frau Paul zu vereinbaren.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Paul

Standesbeamtin

Team Standesamt

E-Mail: geburt@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3493

Fax: 0049 3641 49-3474

Standort

Team Standesamt

Markt 2
07743 Jena
Deutschland