Übermäßige Straßennutzung wegen Veranstaltung
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (übermäßige Straßenbenutzung) sind gemäß §29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung genehmigungspflichtig, oder zumindest anzeigepflichtig.
Genehmigungen werden nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und sonstigen straßenrechtlichen Vorschriften erteilt.
Wenn Sie eine Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund beantragen wollen, senden Sie uns die Unterlagen mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu.
- Nachweis über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Planskizze: Darin sind die Aktivitäten, Stände, Bühnen und dgl. einzuzeichnen.
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns nach telefonischer Absprache.
Die Festsetzung der Gebührenhöhe erfolgt nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) in der jeweiligen gültigen Fassung.
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/ -in Verkehrsorganisation |
Team Verkehrsorganisation |
E-Mail: verkehrsorganisation@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5101 Fax: 0049 3641 49-5365 |