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Vergnügungssteuer

Der örtlichen Vergnügungssteuer unterliegen bestimmte in der Stadt Jena veranstaltete Vergnügungen. Die speziellen Regelungen sind der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Jena zu entnehmen.

Der Vergnügungssteuer unterliegen folgende in der Stadt Jena veranstaltete Vergnügungen:

  • die entgeltliche Nutzung von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen i. S. des § 33i der Gewerbeordnung sowie an anderen Aufstellungsorten, wie Gaststätten, Vereinsräumen, Kantinen, Beherbergungsbetrieben etc., die der Öffentlichkeit zugänglich sind;
  • das Ausspielen von Geld- oder Sachwerten in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen;
  • das Bereitstellen von Filmkabinen oder Schauapparaten zur Vorführung von Sex- und Pornofilmen;
  • Sex- und Erotikmessen

Die Inbetriebnahme und Änderung der Anzahl der aufgestellten Filmkabinen, Schauapparate (formlos) sowie steuerpflichtigen Spielapparate ist dem Team Gemeindesteuern innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.

Aufsteller von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit haben bis zum 15. Tage nach Ablauf jedes Kalenderquartals eine Steuererklärung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die selbst berechnete Vergnügungssteuer zu begleichen.

Die Abrechnung von durchgeführten Veranstaltungen hat jeweils schriftlich (formlos) bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats unter Mitteilung der in der Satzung geforderten Angaben zu zu erfolgen.

  • Erstanmeldung/Änderungsmitteilung für Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparate (Downloads)
  • Vergnügungssteuererklärung/-anmeldung für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit (Downloads)
  • Anlagebogen zur Steuererklärung (Downloads)
Tag Zeiten

Montag

 08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Leistungen Gebühren
Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielapparate) 18 % der elekronisch gezählten Bruttokasse
Unterhaltungsapparate aufgestellt in Spielhalle 46 € je Kalendermonat
Unterhaltungsapparate aufgestellt an sonst. Ort 20 € je Kalendermonat
Spielapparate mit jugendgefährdenden Darstellungen 510 € je Kalendermonat
Personalcomputer mit Multimediaausstattung 15 € je Kalendermonat
Personalcomputer ohne Multimediaausstattung 10 € je Kalendermonat
Filmkabinen / Schauapparate 35 € je Kalendermonat
Veranstaltung von Sex- und Erotikmessen 150 € je Tag
Veranstaltungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Jena 10 % des Spielumsatzes
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Heike Henze

Teamleiterin

Team Gemeindesteuern

E-Mail: gemeindesteuern@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3020

Fax: 0049 3641 49-3044

Standort

Team Gemeindesteuern

Am Anger 28
07743 Jena
Deutschland