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Vollstreckung zu Gunsten Dritter

Der Fachdienst Buchhaltung / Vollstreckung erledigt zusätzlich die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen für alle Kommunen in Deutschland, bei gesetzlicher Ermächtigung für Kommunen aus dem Ausland und alle Institutionen und Einrichtungen, für die das gesetzlich zugewiesen ist.

Der Fachdienst Buchhaltung und Vollstreckung als zentrale Vollstreckungsbehörde der Stadt Jena übernimmt die Vollstreckung

  • bundesweit für alle anderen Kommunen im Wege der Amtshilfe
  • aus dem und in das Ausland, soweit die Vollstreckungsgesetze und zwischenstaatlichen Abkommen das zulassen und
  • für bestimmte Gläubiger, die nicht selbst Vollstreckungsbehörde sind bzw. keine Vollstreckungsbediensteten beschäftigen im Wege der gesetzlich zugewiesenen Vollstreckung.

Die zugewiesene Vollstreckung wird vorgenommen für:

  • bundesweit alle öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • Friedrich-Schiller-Universität
  • Architektenkammer Thüringen
  • Versorgungswerk der Rechtsanwälte Thüringen
  • Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
  • Versorgungswerk der Architektenkammer
  • Landesärztekammer Thüringen
  • Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen
  • Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
  • GfAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen mbH
  • Öffentlich bestelle Vermessungsingenieure

Zur Beauftragung der Vollstreckungsbehörde ist ein schriftliches Vollstreckungsersuchen bzw. vollstreckbares Ausstandsverzeichnis erforderlich.

Bei Kostenpflicht beginnt die Bearbeitung erst nach Entrichtung des Kostenbeitrages.

 

Hinweis 

Der Fachdienst Buchhaltung und Vollstreckung ist aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres für jeglichen Besucherverkehr geschlossen. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter: vollstreckung@jena.de oder buchhaltung@jena.de.

Tag Zeiten
Montag geschlossen
Dienstag geschlossen
Mittwoch geschlossen
Donnerstag geschlossen
Freitag geschlossen

 

Amtshilfe erfolgt bei Gegenseitigkeit kostenfrei.

Leistung Gebühr
Kostenbeitrag aktuell gelten 5% des Streitwertes, mind. 31,00 EUR

Der Kostenbeitrag ist mit der Einreichung des Ersuchens (spätestens nach Vorlage des Heranziehungsbescheides) auf eine der Bankverbindungen der Stadt Jena bzw. nach Vorlage des Heranziehungsbescheides unter Angabe des Buchungszeichens zu entrichten.

  • §§ 1 und 2 der Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Vollstreckungsbehörden, des Kostenbeitrags und der Vollstreckungskostenpauschale (VollstrBehV, TH) i. V. m. der Anlage 1 der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) Tz. 1.4.1.2.
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Kathrin Gürbüz

Sachbearbeiterin Sitzungsdienst / Sekretariat

Fachdienst Finanzen

E-Mail: kathrin.guerbuez@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3252

Fax: 0049 3641 49-3044

Raum: 01.02_17

Standort

Team Vollstreckung

Am Anger 28
07743 Jena
Deutschland