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Wohnung abmelden

Ihre Nebenwohnung können Sie bei der Gemeinde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes abmelden. Ihren Wegzug ins Ausland melden Sie bitte Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.

Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist es nicht mehr erforderlich sich abzumelden. Es genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes, die die bisherige Meldebehörde verständigt.

Sollten Sie aus eine Ihrer Nebenwohnungen ausziehen, so müssen Sie diese Nebenwohnung bei der Gemeinde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes abmelden. Im Falle eines Umzuges genügt es, wenn Sie die Änderung bzw. den Auszug aus einer Nebenwohnung bei der neuen Gemeinde angeben, hierdurch entfällt die gesonderte Abmeldung.

Sollten Sie ins Ausland ziehen und zukünftig keine Wohnung in Deutschland besitzen, müssen Sie sich bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes abmelden. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens 1 Woche vor und muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszugsdatum bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes erfolgen. Bei der Abmeldung ins Ausland müssen Sie, sofern bekannt, Ihre zukünftige Adresse im Ausland angeben.

Fahrzeug

Bitte denken Sie bei der Abmeldung ins Ausland auch an Ihr eventuell vorhandenes Fahrzeug, dieses muss abgemeldet oder umgeschrieben werden. Die Mitarbeiter*innen des Bürgerservice beraten Sie hierzu gern.

Antragstellung

Per E-Mail

Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie per E-Mail an bs-antrag@jena.de beantragen. Die Meldebestätigung wird Ihnen zugesandt.

Folgende eingescannte Unterlagen sind der E-Mail als Anhang beizufügen:

  • Formular zur Abmeldung bei der Meldebehörde (siehe Links)
  • Personalausweis (beidseitig) und/oder Reisepass
Persönliche Vorsprache

Mit Terminvereinbarung können Sie die Abmeldung der Nebenwohnung sowie die Abmeldung ins Ausland persönlich im Bürgerservice beantragen.

 

  • Abmeldung einer Nebenwohnung: Personalausweis oder Reisepass
  • Abmeldung ins Ausland: Personalausweis, Reisepass und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), sofern vorhanden - auf diesen Dokumenten wird Ihre Adresse aktualisiert

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang abholen (ohne Termin).

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr
  • Bundesmeldegesetz (BMG)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

Standort

Team Bürgerservice

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland