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Zulassung Eigenbau & nicht zugelassene Gebrauchtfahrzeuge

Erstmalige Zulassung eines gebrauchten, aber noch nicht zugelassenen Fahrzeuges (bestimmte Fahrzeuge der Bundeswehr und anderer Behörden oder Fahrzeuge, die im nichtöffentlichen Bereich, z. B. auf Flughäfen betrieben wurden). Diese Fahrzeuge besitzen in der Regel keine oder ungültige Fahrzeugpapiere.

Gleiches gilt für Fahrzeuge, die vormals in der DDR zugelassen waren und danach nicht auf bundesdeutsches Recht umgeschrieben wurden.

Für Eigenbauten muss entweder gemäß § 21 StVZO eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge oder gemäß § 13 EG-FGV eine Einzelgenehmigung für Fahrzeuge beantragt werden.

Keine Vorführung nötig

Das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde nicht vorgeführt werden, da die vorgeschriebene Identifizierung bereits im Rahmen der Begutachtung gem. § 21 StVZO stattgefunden hat.

  • Gutachten gem. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung durch: Originalkaufvertrag und -rechnung oder bisherigen Fahrzeugdokumenten (z. B. bei ehem. DDR-Fahrzeugen) oder Bescheinigung der zentralen Militärkraftfahrtstelle der Bundeswehr
  • Unbedenklichkeitserklärung des Kraftfahrt-Bundesamtes: Zu beantragen über das Kraftfahrt-Bundesamt oder online während des Vorgangsbearbeitung im Bürgeramt.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang abholen (ohne Termin).

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
April 06.04. und 20.04.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 11.05. und 25.05.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 08.06. und 22.06.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 06.07. und 20.07.2024 09:00 - 13:00 Uhr
August 03.08., 17.08. und 31.08.2024 09:00 - 13:00 Uhr
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

 

Leistungen Gebühr
Zulassungsvorgang inklusive Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II 55,40 €
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens, zusätzlich 10,20 €
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens, zusätzlich 2,60 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827