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Zulassung kennzeichenpflichtiges Kfz mit Betriebserlaubnis - Neuzulassung

Bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen werden, da sie der Hauptuntersuchungspflicht unterliegen.

Möchten Sie hingegen ein zulassungsfreies Fahrzeug ummelden (innerhalb Jenas oder nach Jena - mit oder ohne Halterwechsel), dann informieren Sie sich hier: Ummelden kennzeichenpflichtiges Fahrzeug mit Betriebserlaubnis.

Die Kennzeichenpflicht ergibt sich nach § 4 Abs. 2 FZV für folgende Fahrzeugarten:

  • Leichtkraftrad
  • selbstfahrende Arbeitsmaschine (>20km/h)
  • Anhänger Arbeitsmaschine (>25 km/h)
  • Spezialanhänger für Sportgeräte und Tiere (>25 km/h)

Der Nachweis der Versicherung erfolgt nicht mehr durch ein Versicherungskennzeichen gem. § 26 FZV, sondern durch eine Versicherungsbestätigung.

  • Vordruck Betriebserlaubnis oder Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Bescheinigung)
  • Kaufvertrag im Original
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang abholen (ohne Termin).

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
April 06.04. und 20.04.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 11.05. und 25.05.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 08.06. und 22.06.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 06.07. und 20.07.2024 09:00 - 13:00 Uhr
August 03.08., 17.08. und 31.08.2024 09:00 - 13:00 Uhr
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

 

Leistungen Gebühr

Entweder: Kennzeichenzuteilung und Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I bei Vorlage CoC oder bereits erteilter Betriebserlaubnis

29,60 €

oder: Kennzeichenzuteilung und Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I bei gleichzeitiger Erteilung der Betriebserlaubnis

58,20 €
ggf. bei manueller Erfassung der Technikdaten 15,30 €
ggf. wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen 10,20 €
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 €
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens 2,60 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen (extern)  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827