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Zulassung von Neufahrzeugen - Anmeldung

Sie möchten ein Neufahrzeug mit deutschen Fahrzeugpapieren anmelden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ggf. Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (EG- Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Bescheinigung)
  • ggf. Datenbestätigung des Herstellers: In bestimmten Fällen ist an Stelle der Zulassungsbestätigung Teil II eine Datenbestätigung vom Hersteller ausgefüllt worden. Auf Grundlage dieser Datenbestätigung wird dann die ZB II durch die Zulassungsbehörde ausgestellt. In diesem Fall muss dass Fahrzeug zur erstmaligen Identifizierung vorgeführt werden, es sei denn, das Fahrzeug wurde durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen im Rahmen einer Ergänzungs- oder Aufbaubegutachtung bereits identifiziert (siehe auch Informationen zur Vorführpflicht von Fahrzeugen aus dem Ausland).
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang abholen (ohne Termin).

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
April 06.04. und 20.04.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 11.05. und 25.05.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 08.06. und 22.06.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 06.07. und 20.07.2024 09:00 - 13:00 Uhr
August 03.08., 17.08. und 31.08.2024 09:00 - 13:00 Uhr
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

 

Leistungen Gebühr
bei vorhandener Betriebsserlaubnis 26,30 €
bei zusätzlicher Erteilung der Betriebserlaubnis 41,60 €
wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen 10,20 €
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 €
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens 2,60 €
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind 15,30 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827