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Baulasten

Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde (Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz) können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

Soweit auf einem Baugrundstück nicht alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, kann ggf. die Eintragung von Baulasten gemäß § 90 Thüringer Bauordnung (ThürBO) auf benachbarten Grundstücken diesem Mangel abhelfen. Beispielsweise können Baulasten für Abstandsflächen, Wegerechte, Grundstücksvereinigungen und anderes mehr eingetragen werden.

Baulasten sind daher öffentlich-rechtliche Belastungen auf einem Grundstück und werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber dem Rechtsnachfolger.

Baulasten kommen durch eine freiwillige, schriftliche Erklärung zur Baulastübernahme durch alle Eigentümer des belasteten Grundstückes zu Stande. Die Einwilligung wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben und muss von dieser anerkannt werden.

Baulasten gehen durch Grundstücksveräußerung oder Zwangsversteigerung nicht unter, sie können nur dann gelöscht werden, wenn der Grund zur Eintragung weggefallen ist und damit kein öffentliches Interesse mehr besteht.

Die Baulasten sind von den Grunddienstbarkeiten zu unterscheiden, die im Grundbuch als privatrechtlichen Vereinbarung eingetragen werden.

Die Baulastbestellung erfolgt üblicherweise in Verbindung mit der Bearbeitung eines anderen Antragsverfahrens (Bauantrag, Vorbescheid, Teilung, Abweichung) im Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz. Es werden nur die bauordnungsrechtlich bzw. bauplanungsrechtlich relevanten Baulasten erfasst. Die Baulasterklärung muss von allen Eigentümern des belasteten Grundstücks unterschrieben werden (im Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz oder bei einem Notar).

Baulastantrag gemäß § 90 ThürBO

  • Antragsformular oder formlos - das Formular kann optional verwendet werden, der Baulasteninhalt (Text) wird von der Bauaufsicht vorgegeben die verbindlichen Unterschriften sind vor der Bauaufsicht (oder einem Notar) auf der Verpflichtungserklärung zu leisten:  1-fache Ausfertigung
  • aktueller beglaubigter Grundbuchauszug des belasteten Grundstücks:  1-fache Ausfertigung
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasterplan):  1-fache beglaubigte Ausfertigung + 3-fach in Kopie
  • Lageplan (§ 7 ThürBauVorlVO) i. d. R. M 1:250, vorzugsweise durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI):  4-fache Ausfertigung

Lageplan je nach Baulastart mit

  • Grundstücksbezeichnung
  • vermaßter Baulastfläche
  • Maßangaben, auch zu Grundstücksgrenzen
  • Grünflächen, Zufahrt, Stellplätzen
  • Gebäude und andere bauliche Anlagen
  • Höhenangaben vorhandenes und geplantes Gelände, Höheneinordnung der baulichen Anlagen
  • Abstandsflächen
  • alle Ver und- Entsorgungsanlagen
  • Bebauungsplanfestsetzungen
  • Legende, Schriftfeld
Tag Zeiten
Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Hinweise

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Leistungen Gebühr
Eintragung und Löschung der Baulasten 50,- bis 1.000,- €
schriftliche Auskünfte (beglaubigte Abschriften) 25,- € je Grundstück
  • Thüringer Bauordnung (ThürBO)
  • Thüringer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Thüringer Bauvorlagenverordnung -ThürBauVorlVO-)
  • Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung (VollzBekThürBO)
  • Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Jeannette Bächstädt

Sekretärin

Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz

E-Mail: bauordnung@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-5051

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 01_31

Kathrin Stenzel

Teamleiterin

Team Projektprüfung Bezirk 2

E-Mail: kathrin.stenzel@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-5067

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 01_43

Nadine Heger

Sachbearbeiterin Projektprüfung

Team Projektprüfung Bezirk 2

E-Mail: nadine.heger@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-5087

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 01_45

Standort

Team Projektprüfung Bezirk I und Team Projektprüfung Bezirk II

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland

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