Aufenthaltstitel - Arbeitsplatzsuche
Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Arbeitsplatzsuche nach einer erfolgreichen Ausbildung, einem erfolgreichen Studium, einer Forschungstätigkeit, der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation, der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet oder nach einem erfolgreichen Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung im Gesundheits- und Pflegewesen zeitlich befristet erteilt werden.
Details
In folgenden Fällen kann Ausländern die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monaten zur Suche eines Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden, sofern er von Ausländern besetzt werden darf:
- nach erfolgreichem Abschluss eines inländischen Studiums
- nach erfolgreichem Abschluss einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung
- nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation bzw. der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis
- nach Abschluss der Forschungstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraumes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Nach erfolgreichem Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet kann Ausländern die Aufenthaltserlaubnis bis zu 12 Monaten zur Suche eines Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden, sofern er von Ausländern besetzt werden darf. Sie kann einmalig um bis zu sechs Monate verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraumes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Ablauf/Fristen
Alle eingehenden Anträge werden ohne persönliche Vorsprache geprüft.
Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.
Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.
Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass
- Wohnraumnachweis (Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers, bei Nutzung von eigenem Wohnraum [Eigentum] Grundbuchauszug)
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweise über die Finanzierung (beispielsweise Kontoauszug [Kontostandmitteilung ist nicht ausreichend], Arbeitsvertrag mit Lohnabrechnungen, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis des erfolgreichen Abschlusses durch ein Abschlusszeugnis/ einen Bescheid/ der Berufsausübungserlaubnis (außer bei der Arbeitsplatzsuche nach Forschung)
- unterschriebenes Belehrungsblatt
- ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
| Leistungen | Gebühren |
|---|---|
|
Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
|
Erteilung Aufenthaltserlaubnis |
100,00 € |
|
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis 3 Monate |
96,00 € |
|
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate |
93,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Frau Baumann | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3362 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Kaiser | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3350 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Kaßler | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3748 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Scharf | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3768 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Hecht | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3351 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Oertel | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3367 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Ritter | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3357 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Rudolph | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3356 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Stein | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3745 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Kurch | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3496 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Pihl | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3764 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Rothe | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3766 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Schmiedel | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3359 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Timmler | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3759 Fax: 0049 3641 49-3769 |