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Aufenthaltserlaubnis - Auflagenänderung

Eine Auflagenänderung zur Aufenthaltserlaubnis kommt beispielsweise beim Fachrichtungswechsel im Studium oder beim Wechsel der Arbeitsstelle in Betracht.

Der Antrag auf Auflagenänderung muss vor der beabsichtigten Änderung bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich zu formulieren. Es wird über die Veränderung der Auflagen entschieden.

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird nicht durchgeführt.

Änderung beim Fachrichtungswechsel im Studium

Da der Aufenthaltstitel von Studenten in der Regel kraft Gesetzes erlischt wenn das Studium ohne Beteiligung der Ausländerbehörde gewechselt wird, ist im Vorfeld ein Antrag bei der Ausländerbehörde zu stellen.

Änderung beim Wechsel des Arbeitsplatzes

Ob eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist, ergibt sich bereits aus dem Aufenthaltstitel. Lautet der Eintrag im Aufenthaltstitel "Erwerbstätigkeit gestattet" ist jegliche Erwerbstätigkeit erlaubt. Hier ist kein weiterer Antrag notwendig.

Lautet der Eintrag beispielsweise "Beschäftigung nur nach Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet." muss bei der Ausländerbehörde ein Antrag auf Genehmigung einer unselbständigen Beschäftigung gestellt werden. Für die Bearbeitung des Antrages muss das konkrete Arbeitsplatzangebot vorliegen und der Arbeitgeber als Ansprechpartner und die Betriebsnummer mitgeteilt werden.

Vor einer Entscheidung über diesen Antrag muss die Ausländerbehörde grundsätzlich die zuständige Agentur für Arbeit beteiligen. Die Agentur für Arbeit prüft in der Regel, ob für die beabsichtigte Beschäftigung bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Dieses Verfahren kann bis zu sechs Wochen dauern.

Die Ausländerbehörde der Stadt Jena hat ihre Bearbeitungsabläufe umgestellt. Um die Wartezeiten auf Termine und Aufenthaltstitel zu verkürzen, werden zukünftig alle Anträge ohne persönliche Vorsprache geprüft. Daher ist keine Buchung eines persönlichen Vorsprachetermins mehr nötig.

Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.

Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.

Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.

Unterlagen beim Fachrichtungswechsel im Studium

  • schriftlich formulierter Antrag
  • Reisepass
  • vorhandener elektronischer Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt
  • Leistungsnachweis über alle Studienleistungen der Vergangenheit
  • Nachweis über die Anrechnung von Vorleistungen für das zukünftige Studienfach (Bestätigung beim Prüfungsamt)
  • aktuelle Bescheinigung über die zukünftige Studiendauer unter Berücksichtigung von Vorleistungen (erhältlich im Internationalen Büro der Friedrich-Schiller-Universität Jena oder beim Studierendensekretariatsleiter der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena) mit Unterschrift der Hochschule
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer

Unterlagen beim Wechsel des Arbeitsplatzes

  • schriftlich formulierter Antrag
  • Reisepass
  • vorhandener elektronischer Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt
  • Nachweis über die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses (z. B. Kündigungsschreiben, letzter Verdienstnachweis)
  • Qualifikationsnachweis (beispielsweise Facharbeiterbrief, Hochschulabschluss)
  • bei ausländischem Abschluss Nachweis über dessen Anerkennung in Deutschland
  • konkretes Arbeitsplatzangebot (vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Hinweis

Terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren

Ausstellung Fiktionsbescheinigung

13,00 €

Änderung Aufenthaltserlaubnis

50,00 €

  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Kaßler

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3748

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 03_13

Frau Scharf

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3768

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 03_13

Frau Kaiser

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerbehörde

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3350

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 03_14

Herr Rudolph

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3356

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 03_19.01

Herr Stein

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3745

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 04_04

Frau Ritter

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3357

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 04_03

Frau Rothe

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3766

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 03_07b

Frau Bauer

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3764

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 03_07b

Frau Franke

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3359

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 03_07.01

Standort

Team Ausländerbehörde

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland