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Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis: Beantragung des Aufenthaltstitels

Mithilfe der Prüfung der Agentur für Arbeit kann einem Einwanderndem ein Aufenthaltstitel erteilt werden, mit welchem ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Mit der Ersterteilung ist auch die Prüfung verbunden, ob ein Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses besteht.

Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Vorschriften wie bei einer Ersterteilung, deshalb werden die gleichen Unterlagen wie für die Erstbeantragung benötigt.

Informationen zur Arbeitserlaubnis

Wie die Arbeitserlaubnis ausfällt und welche Auflagen damit verbunden sind, geht aus dem Wortlaut der Aufenthaltserlaubnis hervor. Aus diesem Grund muss jeder Aufenthaltstitel erkennen lassen, ob eine Arbeitstätigkeit erlaubt ist. Die Beschäftigung von Einwandernden orientiert sich an den Anforderungen des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Dabei werden die aktuellen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt.

Der Antrag auf eine Erlaubnis einer Beschäftigung kann nur für einen bestimmten Arbeitsplatz gestellt werden. Das heißt, es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen. Dabei muss es sich in der Regel um eine Beschäftigung handeln, die eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium erfordert.

Um als Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetzes zu gelten, ist ein Nachweis der Anerkennung der ausländischen Qualifikation (Berufsausbildung oder Studium) in Deutschland erforderlich. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf Make it in Germany(Link ist extern).

Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis

Seit 2005 werden von der Arbeitsagentur für Arbeitnehmer keine gesonderten Arbeitsgenehmigungen mehr ausgestellt. Ob eine Arbeitserlaubnis besteht, ergibt sich bereits aus dem Aufenthaltstitel. Lautet der Eintrag im Aufenthaltstitel "Erwerbstätigkeit gestattet", ist jegliche Erwerbstätigkeit erlaubt. Dazu zählt ein Arbeitnehmerverhältnis aber auch eine selbstständige Tätigkeit.

Für die Bearbeitung des Antrages muss das konkrete Arbeitsplatzangebot vorliegen. Dazu muss der Arbeitgeber das Formblatt Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ausfüllen.

Vor einer Entscheidung über die Arbeitserlaubnis muss die Ausländerbehörde grundsätzlich die zuständige Agentur für Arbeit informieren. Die Agentur für Arbeit prüft in der Regel, ob für die beabsichtigte Beschäftigung Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, welche ein Vorrecht haben. Dieses Verfahren kann bis zu sechs Wochen dauern.

Aufenthaltstitel zur selbständigen Tätigkeit

Ein Aufenthaltstitel zum Zwecke der selbständigen Tätigkeit berechtigt zur Ausübung der darin aufgeführten Erwerbstätigkeit.

Die Ausländerbehörde der Stadt Jena hat ihre Bearbeitungsabläufe umgestellt. Um die Wartezeiten auf Termine und Aufenthaltstitel zu verkürzen, werden zukünftig alle Anträge ohne persönliche Vorsprache geprüft. Daher ist keine Buchung eines persönlichen Vorsprachetermins mehr nötig.

Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de(Link sendet E-Mail). Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.

Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.

Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.

Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung – Welche Unterlagen werden benötigt

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass
  • Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Lohn- oder Gehaltsbescheinigung (falls schon vorhanden)
  • Qualifikationsnachweis (beispielsweise Facharbeiterbrief, Hochschulabschluss)
  • bei ausländischem Abschluss Nachweis über dessen Anerkennung in Deutschland
  • konkretes Arbeitsplatzangebot (vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)
  • unterschriebenes Belehrungsblatt
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Hinweis

Terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren

Ausstellung Fiktionsbescheinigung

13,00 €

Erteilung Aufenthaltserlaubnis

100,00 €

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis 3 Monate

96,00 €

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate

93,00 €
Änderung Aufenthaltserlaubnis incl. Verlängerung 98,00 €
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Baumann

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3362

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaiser

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerbehörde

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3350

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaßler

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3748

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Scharf

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3768

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Alex

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3351

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Oertel

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3367

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Ritter

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3357

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Rudolph

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3356

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Stein

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3745

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Kurch

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3496

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Pihl

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3764

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Rothe

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3766

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Schmiedel

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3359

Fax: 0049 3641 49-3769

Standort

Team Ausländerbehörde

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland

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