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Aufenthaltstitel - Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie für Drittstaatsangehörige mit besonderer beruflicher Erfahrung.

Die Aufenthaltserlaubnis als Blaue Karte EU ist zeitlich befristet. Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu vier Jahre. Wenn das Arbeitsverhältnis für weniger als vier Jahre bestehen soll, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages plus drei Monate ausgestellt. Das Arbeitsplatzangebot muss dabei eine Beschäftigungsdauer von mindestens 6 Monaten vorsehen. 

Zu den Voraussetzungen gehören:

  • deutscher Hochschulabschluss, anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss
  • ein der Qualifikation entsprechender Arbeitsplatz mit einem jährlichen Mindesteinkommen für das Jahr 2025 von 48.300 € (bei bestimmten Engpassberufen sowie bei Fachkräften, welche ihren Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung der Blauen Karte EU erworben haben, von 43.759,80 €)

Bei einer geplanten Beschäftigung als Führungskraft in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie oder als akademische und vergleichbare Fachkraft in der Informations- und Kommunikationstechnologie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Hochschulabschluss verzichtet werden. Dafür ist unter anderem ein Nachweis über in den letzten sieben Jahren erworbene, mindestens dreijährigen Berufserfahrung in diesem Beruf zu erbringen.

Alle eingehenden Anträge werden ohne persönliche Vorsprache geprüft.

Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.

Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.

Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass
  • Wohnraumnachweis (Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers, bei Nutzung von eigenem Wohnraum [Eigentum] Grundbuchauszug)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Hochschulabschluss
  • bei ausländischem Abschluss: Nachweis über dessen Anerkennung in Deutschland
  • konkretes Arbeitsplatzangebot (vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)
  • Lohn- oder Gehaltsbescheinigung (falls schon vorhanden)
  • unterschriebenes Belehrungsblatt
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Hinweis

Terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren

Ausstellung Fiktionsbescheinigung

13,00 €

Erteilung Aufenthaltserlaubnis

100,00 €

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis 3 Monate

96,00 €

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate

93,00 €
Änderung Aufenthaltserlaubnis incl. Verlängerung 98,00 €
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Baumann

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3362

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaiser

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerbehörde

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3350

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaßler

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3748

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Scharf

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3768

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Hecht

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3351

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Oertel

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3367

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Ritter

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3357

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Rudolph

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3356

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Stein

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3745

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Kurch

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3496

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Pihl

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3764

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Rothe

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3766

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Schmiedel

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3359

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Timmler

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3759

Fax: 0049 3641 49-3769

Standort

Team Ausländerservice

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland