Aufenthaltserlaubnis - Blaue Karte EU
Mit der Blauen Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG) wurde ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt. Er dient zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie.
Details
Die Aufenthaltserlaubnis als Blaue Karte EU ist zeitlich befristet. Die Gültigkeitsdauer beträgt ein bis vier Jahre. Wenn das Arbeitsverhältnis für weniger als vier Jahre bestehen soll, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages plus drei Monate ausgestellt. Das Format innerhalb der Europäischen Union ist einheitlich und entspricht der Verordnung (EG) 1030 / 2002.
Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung. Es werden die gleichen Unterlagen wie für die Erstbeantragung benötigt.
Zu den Voraussetzungen gehören
- deutscher Hochschulabschluss, anerkannt ausländischer Hochschulabschluss oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss
- ein der Qualifikation entsprechender Arbeitsplatz mit einem jährlichen Mindesteinkommen für das Jahr 2023 von 58.400 € (bei bestimmten Mangelberufen von 45.552 €)
Ablauf/Fristen
Die Ausländerbehörde der Stadt Jena hat ihre Bearbeitungsabläufe umgestellt. Um die Wartezeiten auf Termine und Aufenthaltstitel zu verkürzen, werden zukünftig alle Anträge ohne persönliche Vorsprache geprüft. Daher ist keine Buchung eines persönlichen Vorsprachetermins mehr nötig.
Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de(Link sendet E-Mail). Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.
Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.
Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass
- Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
- Krankenversicherungsnachweis
- Hochschulabschluss
- bei ausländischem Abschluss Nachweis über dessen Anerkennung in Deutschland
- konkretes Arbeitsplatzangebot (vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)
- Lohn- oder Gehaltsbescheinigung (falls schon vorhanden)
- unterschriebenes Belehrungsblatt
- ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
---|---|
Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
Erteilung Aufenthaltserlaubnis |
100,00 € |
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis 3 Monate |
96,00 € |
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate |
93,00 € |
Änderung Aufenthaltserlaubnis incl. Verlängerung | 98,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Baumann | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3362 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Kaiser | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3350 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Kaßler | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3748 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Scharf | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3768 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Alex | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3351 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Oertel | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3367 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Ritter | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3357 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Rudolph | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3356 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Stein | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3745 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Kurch | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3496 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Pihl | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3764 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Rothe | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3766 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Schmiedel | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3359 Fax: 0049 3641 49-3769 |