Aufenthaltstitel - Auflagenänderung
Eine Auflagenänderung zur Aufenthaltserlaubnis kommt beispielsweise beim Fachrichtungswechsel im Studium, der Genehmigung einer zusätzlichen selbständigen Tätigkeit auf Honorarbasis im Studium oder beim Wechsel der Arbeitsstelle in Betracht.
Details
Der Antrag auf Auflagenänderung muss vor der beabsichtigten Änderung bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich zu formulieren. Es wird über die Veränderung der Auflagen entschieden. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird nicht durchgeführt.
Änderungen im Studium
Ist im Verlauf des Studiums geplant, die aktuelle Fachrichtung zu wechseln oder soll eine selbständige Tätigkeit auf Honorarbasis (welche im Zusammenhang mit Ihrem Studium steht) erlaubt werden, ist im Vorfeld ein Antrag bei der Ausländerbehörde zu stellen.
Änderung beim Wechsel des Arbeitsplatzes
Ob eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist, ergibt sich bereits aus dem Aufenthaltstitel. Lautet der Eintrag im Aufenthaltstitel "Erwerbstätigkeit erlaubt." ist jegliche Erwerbstätigkeit erlaubt. Dazu zählt ein Arbeitnehmerverhältnis, aber auch eine selbstständige Tätigkeit. Hier ist kein weiterer Antrag notwendig. Lautet der Eintrag „Beschäftigung erlaubt.“ Ist jegliche unselbständige Beschäftigung erlaubt. Auch hier ist kein weiterer Antrag notwendig.
Lautet der Eintrag beispielsweise "Beschäftigung nur nach Erlaubnis der Ausländerbehörde erlaubt." oder ist auf Ihrer aktuellen Auflage eine bestimmte Beschäftigung genehmigt, welche Sie nun wechseln möchten muss bei der Ausländerbehörde ein Antrag auf Genehmigung einer unselbständigen Beschäftigung gestellt werden. Für die Bearbeitung des Antrages muss das konkrete Arbeitsplatzangebot vorliegen und die vom Arbeitgeber ausgefüllte „Erklärung zu Beschäftigungsverhältnis“ eingereicht werden.
Vor einer Entscheidung über diesen Antrag muss die Ausländerbehörde grundsätzlich die zuständige Bundesagentur für Arbeit beteiligen. Dieses Verfahren kann bis zu sechs Wochen dauern.
Änderung der Wohnsitzauflage
Ob eine Wohnsitzauflage vorliegt, ergibt sich aus dem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel. Lautet der Eintrag auf dem Zusatzblatt beispielsweise "Die Wohnsitznahme ist beschränkt auf den Freistaat Thüringen." kann bei der Ausländerbehörde ein Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage mit einer individuellen Begründung gestellt werden.
Vor einer Entscheidung über diesen Antrag muss die Ausländerbehörde grundsätzlich die zuständige Ausländerbehörde am beantragten Zuzugsort beteiligen.
Ablauf/Fristen
Alle eingehenden Anträge werden ohne persönliche Vorsprache geprüft.
Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de(Link sendet E-Mail). Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.
Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.
Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.
Unterlagen
Unterlagen beim Fachrichtungswechsel im Studium
- schriftlich formulierter Antrag (formlos)
- Reisepass
- Scan vorhandener elektronischer Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt
- aktuelle Bescheinigung über die zukünftige Studiendauer unter Berücksichtigung von Vorleistungen (erhältlich im Internationalen Büro der Friedrich-Schiller-Universität Jena oder beim Studierendensekretariatsleiter der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena) mit Unterschrift der Hochschule
- ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Unterlagen bei Genehmigung von selbständiger Tätigkeit auf Honorarbasis im Studium
- schriftlich formulierter Antrag (formlos)
- Reisepass
- Scan vorhandener elektronischer Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt
- schriftlicher Nachweis bei wem, in welchem zeitlichen Umfang, wie lange und zu welcher Vergütung die Honorartätigkeit ausgeführt werden soll
Unterlagen beim Wechsel des Arbeitsplatzes
- schriftlich formulierter Antrag (formlos)
- Reisepass
- Scan vorhandener elektronischer Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt
- Nachweis über die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses (z. B. Kündigungsschreiben, letzter Verdienstnachweis)
- konkretes Arbeitsplatzangebot (vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)
- ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Unterlagen bei der Änderung der Wohnsitzauflage
- ausgefülltes Antragsformular (siehe Downloads)
- Nachweise zum Grund der Änderung der Wohnsitzauflage z.B.:
-
Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Zulassungsbescheid Hochschule
-
Nachweise zur familiären Bindung (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, Familienregisterauszug)
-
medizinische Nachweise bei vorgetragenen Erkrankungen (z. B. ärztliche Atteste oder Gutachten, Gutachten des medizinischen Dienstes, Nachweis über den Pflegegrad)
-
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
| Leistungen | Gebühren |
|---|---|
|
Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
|
Änderung Aufenthaltserlaubnis |
50,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Frau Baumann | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3362 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Kaiser | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3350 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Kaßler | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3748 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Scharf | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3768 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Hecht | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3351 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Oertel | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3367 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Ritter | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3357 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Rudolph | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3356 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Stein | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3745 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Kurch | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3496 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Pihl | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3764 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Rothe | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3766 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Schmiedel | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3359 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Timmler | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3759 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Schellgaard | Sachbearbeiterin Änderung der Wohnsitzauflage Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3762 |