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Aufenthaltstitel - Chancenkarte

Die Chancenkarte (§ 20a AufenthG) ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. 

Sie kann nur bei der Ausländerbehörde beantragt werden, wenn Sie vorher im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (inkl. Studium) oder der Erwerbstätigkeit waren.

Die Chancenkarte berechtigt zur Beschäftigung von durchschnittlich insgesamt höchstens 20 Stunden je Woche sowie Probebeschäftigung von jeweils höchstens zwei Wochen.

Die Chancenkarte kann erteilt werden, wenn ein Ausländer:

  • seine weitere eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachweisen kann und er

entweder

  • eine Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (§ 18 Abs. 3 AufenthG) ist und dies nachgewiesen ist

oder

  • nach mindestens 6 Punkte auf der Tabelle in der Anlage zu § 20b AufenthG nachweist (siehe Downloads) und
  • eine ausländische Berufsqualifikation oder einen Hochschulabschluss besitzt, die oder der in dem Staat, in dem der Abschluss erworben wurde, anerkannt ist und
  • mindestens einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1) oder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweist

Alle eingehenden Anträge werden ohne persönliche Vorsprache geprüft.

Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.

Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.

Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass
  • Wohnraumnachweis (Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers, bei Nutzung von eigenem Wohnraum [Eigentum] Grundbuchauszug)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweise über die Art der Finanzierung des Aufenthalts (beispielsweise Verpflichtungserklärung, Sperrkonto, Arbeitsvertrag und Gehaltsbescheinigung der letzten zwei Monate, Kontoauszüge der letzten zwei Monate, ...)
  • Qualifikationsnachweis (beispielsweise Facharbeiterbrief, Hochschulabschluss)
  • bei ausländischem Abschluss Nachweis über dessen Anerkennung in Deutschland oder im Staat, in dem er erworben wurde
  • ggf. Nachweise über Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch
  • unterschriebenes Belehrungsblatt
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Hinweis

Terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren
Ausstellung Fiktionsbescheinigung 13,00 €
Erteilung Aufenthaltserlaubnis 100,00 €
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis 3 Monate 96,00 €
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate 93,00 €
Änderung Aufenthaltserlaubnis inkl. Verlängerung 98,00 €
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV) 
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Baumann

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3362

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaiser

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerbehörde

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3350

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaßler

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3748

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Scharf

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3768

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Hecht

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3351

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Oertel

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3367

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Ritter

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3357

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Rudolph

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3356

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Stein

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3745

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Kurch

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3496

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Pihl

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3764

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Rothe

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3766

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Schmiedel

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3359

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Timmler

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3759

Fax: 0049 3641 49-3769

Standort

Team Ausländerservice

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland