Baulasten
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde (Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz) können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Details
Soweit auf einem Baugrundstück nicht alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, kann ggf. die Eintragung von Baulasten gemäß § 82 Thüringer Bauordnung (ThürBO) auf benachbarten Grundstücken diesem Mangel abhelfen. Beispielsweise können Baulasten für Abstandsflächen, Wegerechte, Grundstücksvereinigungen und anderes mehr eingetragen werden.
Baulasten sind daher öffentlich-rechtliche Belastungen auf einem Grundstück und werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber dem Rechtsnachfolger.
Baulasten kommen durch eine freiwillige, schriftliche Erklärung zur Baulastübernahme durch alle Eigentümer des belasteten Grundstückes zu Stande. Die Einwilligung wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben und muss von dieser anerkannt werden.
Baulasten gehen durch Grundstücksveräußerung oder Zwangsversteigerung nicht unter, sie können nur dann gelöscht werden, wenn der Grund zur Eintragung weggefallen ist und damit kein öffentliches Interesse mehr besteht.
Die Baulasten sind von den Grunddienstbarkeiten zu unterscheiden, die im Grundbuch als privatrechtlichen Vereinbarung eingetragen werden.
Die Baulastbestellung erfolgt üblicherweise in Verbindung mit der Bearbeitung eines anderen Antragsverfahrens (Bauantrag, Vorbescheid, Teilung, Abweichung) im Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz. Es werden nur die bauordnungsrechtlich bzw. bauplanungsrechtlich relevanten Baulasten erfasst. Die Baulasterklärung muss von allen Eigentümern des belasteten Grundstücks unterschrieben werden (im Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz oder bei einem Notar).
Unterlagen
Baulastantrag gemäß § 82 ThürBO
- Antragsformular oder formlos - das Formular kann optional verwendet werden, der Baulasteninhalt (Text) wird von der Bauaufsicht vorgegeben die verbindlichen Unterschriften sind vor der Bauaufsicht (oder einem Notar) auf der Verpflichtungserklärung zu leisten: 1-fache Ausfertigung
- aktueller beglaubigter Grundbuchauszug des belasteten Grundstücks: 1-fache Ausfertigung
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasterplan): 1-fache beglaubigte Ausfertigung + 3-fach in Kopie
- Lageplan (§ 7 ThürBauVorlVO) i. d. R. M 1:250, vorzugsweise durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI): 4-fache Ausfertigung
Lageplan je nach Baulastart mit
- Grundstücksbezeichnung
- vermaßter Baulastfläche
- Maßangaben, auch zu Grundstücksgrenzen
- Grünflächen, Zufahrt, Stellplätzen
- Gebäude und andere bauliche Anlagen
- Höhenangaben vorhandenes und geplantes Gelände, Höheneinordnung der baulichen Anlagen
- Abstandsflächen
- alle Ver und- Entsorgungsanlagen
- Bebauungsplanfestsetzungen
- Legende, Schriftfeld
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Hinweise
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Eintragung und Löschung der Baulasten | 50,- bis 1.000,- € |
schriftliche Auskünfte (beglaubigte Abschriften) | 25,- € je Grundstück |
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Bauordnung (ThürBO)
- Thüringer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Thüringer Bauvorlagenverordnung -ThürBauVorlVO-)
- Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung (VollzBekThürBO)
- Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Jeannette Bächstädt | Sekretärin Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz |
E-Mail: bauordnung@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5051 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_31 |
Kathrin Stenzel | Teamleiterin Team Projektprüfung Bezirk 2 |
E-Mail: kathrin.stenzel@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5067 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_43 |