Dienstleistungen
Auf dieser Seite finden Sie Dienstleistungen der Stadt Jena auf einen Blick. Unter Dienstleistungen werden die Services verstanden, die aktiv bei der Stadt abgefragt werden können. Sie können innerhalb der Liste direkt nach dem Titel einer Dienstleistung suchen, über Kategorien oder Bereiche filtern.
Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen - Registrierung mittelgroßer Anlagen
Neue Regelungen für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, Pflichten der Betreiber, Registrierung der Anlagen
- Umwelt
- Umweltschutz
Feuerwerke - privat
Privates Feuerwerk für besondere Anlässe beantragen
- Ordnung
- Kommunale Ordnung
Finanzdienstleistungen - Erlaubnis beantragen
Finanzanlagenberater, Finanzanlagenvermittler brauchen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis.
- Gewerbe
- Gewerbe
Fischereilehrgang / Fischerprüfung / Fischereischein
Fischereischein, Fischerprüfung, Fischereilehrgang, Touristenfischereischein, Vierteljahresfischereischein
- Ordnung
- Kommunale Sicherheit
Flächen- und Immobilienservice für Unternehmen
Die Stadt Jena bietet einen Flächen- und Immobilienservice für Unternehmen an. Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um potenzielle Flächen und Objekte.
- Wirtschaft
- Gewerbe
Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dafür vorgesehen sind, an verschiedenen Standorten mit einer befristeten Standzeit aufgestellt zu werden. Üblicherweise erfolgt dies durch Demontage und Montage der Bauteile.
- Bauordnung / Denkmalschutz
- Bauordnung
Fonds Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit - Beratung
Fonds Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
- Jugend & Soziales
- Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Fördermittelberatung für Unternehmen
Unterstützung bei Recherche und Beantragung potentieller öffentlicher Förderprogramme für Unternehmen.
- Wirtschaft
- Gewerbe
Führerschein - Namensänderung
Sie möchten eine Namensänderung auf Ihrem Führerschein vornehmen lassen.
- Kraftfahrzeug / Führerschein
- Fahrerlaubnisbehörde
Führerschein - Pflichtumtausch
Ihr Führerschein wurde vor dem 19.01.2013 ausgestellt. Dann müssen Sie ihn bis zum Stichtag umtauschen. Vereinbaren Sie dafür rechtzeitig einen Termin.
- Kraftfahrzeug / Führerschein
- Fahrerlaubnisbehörde