Dienstleistungen
Auf dieser Seite finden Sie Dienstleistungen der Stadt Jena auf einen Blick. Unter Dienstleistungen werden die Services verstanden, die aktiv bei der Stadt abgefragt werden können. Sie können innerhalb der Liste direkt nach dem Titel einer Dienstleistung suchen, über Kategorien oder Bereiche filtern.
Lagerfeuer anmelden
Für die Abhaltung eines Lagerfeuers ist eine Anzeige mindestens 3 Tage vor dem geplanten Termin erforderlich.
- Umwelt
- Umweltschutz
- Onlineservice
Landtagswahl
Der Thüringer Landtag wird alle 5 Jahre gewählt. Die Stadt Jena bildet die Wahlkreise 37 Jena I westlich der Saale und 38 Jena II ostlich der Saale (inklusive Löbstedt und Zwätzen).
- Statistik & Wahlen
- Bürgerservice
- Onlineservice
Märkte & Stadtfeste – Bewerbung um Standplatz
Hier finden Händler Informationen zur Bewerbung um einen Standplatz und den dazugehörigen Link zum Bewerbungsformular.
- Gewerbe
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- Kultur / Kunst
- Gewerbe
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- Märkte und Stadtfeste
- Onlineservice
Meldebescheinigung beantragen
Sie können eine Meldebescheinigung persönlich oder online beantragen.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
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- Wohnen / Umzug
- Bürgerservice
- Onlineservice
Melderegisterauskunft beantragen
Sie sind auf der Suche nach einer bestimmten Person, dann haben Sie die Möglichkeit eine Auskunft aus dem Melderegister zu beantragen und das direkt online.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Bürgerservice
- Onlineservice
Musik- und Kunstschule Jena - Anmeldung
Die Musik- und Kunstschule Jena bietet ein umfassendes Angebot im musischen und künstlerischen Bereich.
- Kultur / Kunst
- Onlineservice
Oberbürgermeisterwahl
Der Oberbürgermeister wird alle sechs Jahre gewählt.
- Oberbürgermeister
- Bürgerservice
- Onlineservice
Online-Antrag Nebenwohnung anmelden
Eine Nebenwohnung in Jena kann per Webformular angemeldet werden.
- Wohnen / Umzug
- Bürgerservice
- Onlineservice
Ortsteilbürgermeisterwahl
Die Ortsteilbürgermeister werden zugleich mit den Stadtratsmitgliedern gewählt.
- Statistik & Wahlen
- Bürgerservice
- Onlineservice
Prostitutionstätigkeit anmelden / verlängern
Die Tätigkeit als Prostituierte / Prostituierter darf nach Anmeldung vor Aufnahme der Tätigkeit ab einem Mindestalter von 18 Jahren erfolgen.
- Ordnung
- Kommunale Ordnung
- Onlineservice