Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Fahrerlaubnis - Ersterteilung

Die Fahrerlaubnis wird zum ersten Mal erteilt. Spätere Erweiterungen der Fahrerlaubnis bauen darauf auf.

Bevor der Führerschein nach bestandener Prüfung ausgehändigt werden kann, muss bereits mit Beginn der Fahrschule die Fahrerlaubnis bei uns beantragt werden. Wir prüfen die Eignung, beauftragen die Bundesdruckerei mit der Herstellung des Führerscheins, erteilen den Prüfauftrag und lassen den Fahrschüler zur Prüfung zu.

Voraussetzungen

Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz. Sie besitzen das notwendige Mindestalter bzw. erreichen es in einer zeitlichen Nähe zur Prüfung.

Antragstellung

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.

Gesonderte Antragstellung

Bitte beachten Sie die gesonderten Informationen zu Anträgen auf:

Online beantragen

Sie können die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis auch bei der Fahrerlaubnisbehörde online beantragen.

Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages ist es von Vorteil, bei der Antragstellung Ihre E-Mail Adresse und Telefonnummer auf dem Antragsformular anzugeben. So können wir den Informationsweg verkürzen.

  • Der Antrag sollte frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Eine Zulassung zur theoretischen Prüfung kann frühestens 3 Monate und zur praktischen Prüfung frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters erfolgen.
  • Nach abgeschlossener Prüfung Ihrer Unterlagen erteilen wir den Prüfauftrag an die Prüforganisation. Ihre Fahrschule wird durch die Prüforganisation verständigt und kann Sie dann zur Prüfung anmelden. Die Bearbeitungszeit für ihren Antrag beträgt ca. 4 Wochen.
  • Nach bestandener praktischer Prüfung wird Ihnen vom Prüfer ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung ausgehändigt.
  • Die Prüforganisation übermittelt uns, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Danach geben wir Ihren Führerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin in Auftrag. Der Führerschein wird Ihnen im Direktversand durch die Post zugestellt (Die Kosten für den Versand sind nicht vermeidbar).
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links)
  • Bestätigung der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen: Bescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des § 19 FeV
  • Anträge für minderjährige Personen können nur mit Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile (einschließlich Kopien Personalausweis oder Reisepass zum Unterschriftenvergleich) gestellt werden. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge oder bei unverheirateten Eltern zwingend notwendig (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes).

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des Bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne Termin).

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Terminzeiten

Tag
Zeit
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 08:40 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:40 – 16:00 Uhr
Freitag 08:40 – 13:00 Uhr

Hinweis

Am 10.06. und 02.09.2024 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.

 

Leistungen Gebühr
Bearbeitungsgebühr 45,70 €
Direktversand (nicht fakultativ)

5,10 €

In der Gebühr sind die Kosten für einen Führerschein enthalten. Falls Sie mehrere Klassen beantragen, kann es notwendig werden, dass Sie bis zum Ablegen der letzten Prüfung mehrere vorläufige Nachweise zur Fahrberechtigung oder Führerscheine der jeweiligen Klassen, die Sie erreicht haben, benötigen. Dafür würden weitere Gebühren anfallen.

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde

Team Fahrerlaubnisbehörde

E-Mail: feb@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3830

Fax: 0049 3641 49-3827

Standort

Team Fahrerlaubnisbehörde

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland

Downloads