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Moped-Führerschein mit 15

Ein Modellversuch für den Moped-Führerschein mit 15 Jahren (AM 15) startete am 01.05.2013 in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Der Modellversuch sieht vor, dass 15-Jährige in den drei mitteldeutschen Bundesländern über eine Fahrschulausbildung die Berechtigung für die Führerscheinklasse AM erwerben können. Sie dürfen zweirädrige Kleinkrafträder und Mopeds sowie drei- und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Voraussetzungen

Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz. Sie besitzen das notwendige Mindestalter bzw. erreichen es in einer zeitlichen Nähe zur Prüfung.

Antragstellung

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.

Identitätsprüfung

Für die Identitätsprüfung des Bewerbers, zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse AM, ist bei der Antragstellung bzw. bei Ablegung der Prüfung ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich.

Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) besteht erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres eine Ausweispflicht. Es wird daher empfolen, bereits vor der Antragstellung AM15, die Möglichkeit des vorzeitigen Antrages auf Ausstellung eines Personalausweises gem. § 1 Abs. 4 Nr. 1 PAuswG zu nutzen und sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen. Die Antragstellung erfolgt im Bürgerservice der Stadt Jena.

  • Der Antrag kann frühestens 6 Monate vorm Erreichen des Mindestalter von 15 Jahren und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
  • Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15. Lebensjahres abgelegt werden.
  • Nach abgeschlossener Prüfung Ihrer Unterlagen erteilen wir den Prüfauftrag an die Prüforganisation. Ihre Fahrschule wird verständigt und kann Sie dann zur Prüfung anmelden. Die Bearbeitungszeit für ihren Antrag beträgt ca. 4 Wochen.
  • Nach bestandener praktischer Prüfung wird Ihnen vom Prüfer eine Prüfungsbescheinigung zum Nachweis der Fahrberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM im Hoheitsgebiet der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgestellt und ausgehändigt. Die Prüfungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten nach Vollendung des 16. Lebensjahres.
  • Mit Vollendung des 16. Lebensjahres geben wir Ihren Führerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin in Auftrag. Der Führerschein wird Ihnen im Direktversand durch die Post zugestellt (Die Kosten für den Versand sind nicht vermeidbar).
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entsspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links)
  • Bestätigung der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen: Bescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des § 19 FeV
  • Antrag zur Teilnahme am Modellprojekt „AM ab 15 Jahre“ mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (siehe Downloads)
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der gesetzlichen Vertreter

Terminvereinbarung erforderlich

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Diese können Sie entweder über die Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde oder telefonisch vornehmen.

Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen der gewünschten Dienstleistung.

Tag
Zeit
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Leistungen Gebühr
Bearbeitungsgebühr 44,90 €
Direktversand (nicht fakultativ) 5,10 €
  • Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 22.04.2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 30.04.2013)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde

Team Fahrerlaubnisbehörde

E-Mail: feb@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3830

Fax: 0049 3641 49-3827

Standort

Team Fahrerlaubnisbehörde

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland