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Personalausweis beantragen

Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass zu besitzen.

Es gibt zwei Arten eines Personalausweises, den vorläufigen Personalausweis (Papierformat) und den regulären Personalausweis (Chipkartenformat).

Digitale Passbilder direkt im Bürgerservice

Digitale Passbilder können im Bürgerservice innerhalb Ihres Antrags oder im Vorfeld bei zertifizierten Fotodienstleistenden sowie bei der zertifizierten Drogeriekette erstellt werden. Eine vorherige Anfertigung der digitalen Passbilder ist im Bürgerservice nicht möglich, da die Erstellung von digitalen Passbildern mit dem Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verknüpft ist. Möchten Sie digitale Passbilder bereits im Vorfeld anfertigen lassen, dann wenden Sie sich bitte an die zertifizierten Fotodienstleistenden, siehe www.e-passfoto.de, oder an die zertifizierte Drogeriekette.

Digitale Passbilder für Kinder bis 6 Jahren

Damit alle biometrischen Anforderungen an Passbilder erfüllt werden, ist es notwendig, dass die fotografierte Person während der Aufnahme eine ruhige Sitzhaltung einnimmt. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die Anfertigung geeigneter Lichtbilder von Babys und Kleinkindern an den Geräten im Bürgerservice mitunter schwerfällt, da dies für jüngere Kinder oft schwer umsetzbar ist allein ruhig zu sitzen. Wir empfehlen Ihnen: Lassen Sie die digitalen Passbilder für Kleinkinder bis 6 Jahren vor dem Termin im Bürgerservice von zertifizierten Fotodienstleistenden, siehe www.e-passfoto.de, oder von der zertifizierten Drogeriekette anfertigen.

Arten eines Personalausweises

Es gibt zwei Arten eines Personalausweises, den vorläufigen Personalausweis (Papierformat) und den regulären Personalausweis (Chipkartenformat). Die Antragsverfahren sowie die benötigten Unterlagen sind identisch. Der vorläufige Personalausweis wird im Gegensatz zum regulären Personalausweis sofort ausgestellt und muss nicht erst produziert werden. Der vorläufige Personalausweis hat neben der kürzeren Gültigkeit (maximal 3 Monate) auch keine Online-Ausweisfunktion. In diesem Beitrag erhalten Sie nähere Informationen zum regulären (Standard-)Personalausweis.

Dauer der Gültigkeit

Ein Personalausweis wird bis zur Vollendung des 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab Vollendung des 24. Lebensjahres für 10 Jahre ausgestellt.

Möglichkeiten, Funktionsweise, Sicherheitsaspekte

Bitte informieren Sie sich nach der Antragstellung über die Möglichkeiten, die Funktionsweise, Sicherheitsaspekte und den Sperrnotruf auf dem Personalausweisportal.

  • Fingerabdrücke: Der Personalausweis enthält ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium, auf dem die Fingerabdrücke gespeichert werden.
  • eID-Funktion: Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist bei der Abholung Ihres Personalausweises der elektronische Identitätsnachweis (eID-Funktion) gemäß § 10 Abs. 1 und 2 PAuswG eingeschaltet.
  • Sicherheit und Datenschutz

Ausstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres

Die Ausstellung eines Personalausweises ist möglich. Für die Beantragung ist die persönliche Anwesenheit des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich. Wird der Personalausweis von nur einem Sorgeberechtigten beantragt, ist die schriftliche Zustimmungserklärung (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) des anderen Sorgeberechtigten erforderlich. Die Anwesenheit mindestens eines Elternteils bei Beantragung und Abholung ist notwendig!

Des Weiteren ist ein Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge oder bei unverheirateten Eltern zwingend notwendig (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheiningung des Jugendamtes).

Verlust, Diebstahl

Der Verlust oder Diebstahl eines gültigen Personalausweises ist schriftlich ggf. persönlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bitte das Duplikat mitbringen.

Antragstellung

Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich. Für die Beantragung ist persönliches Erscheinen erforderlich. Bei der Beantragung für Personen unter 16 Jahren, ist die Anwesenheit des Kindes und eines sorgeberechtigten Elternteils zwingend erforderlich.

Dauer der Herstellung - Bundesdruckerei

Für die Herstellung eines Personalausweises benötigt die Bundesdruckerei in der Regel ca. 4 - 6 Wochen.

Ausgabe / Abholung

Die Briefbenachrichtigung über die Fertigstellung des Dokumentes ist seit dem 17.02.2025 weggefallen. Sie haben jedoch die Option bei der Antragstellung eine E-Mail-Adresse zur Benachrichtigung über die Fertigstellung und Möglichkeit zur Abholung des Dokumentes erfassen zu lassen. Ihre persönliche PIN-Nummer zum Dokument für die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) wird Ihnen jetzt bereits bei Antragstellung ausgehändigt. Bei der Abholung wird Ihnen zusätzlich noch das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion übergeben. 

Allgemein zur Abholung

Sofern Sie im Besitz eines alten, noch nicht entwerteten, Personalausweises sind, muss dieser bei der Abholung des neuen Personalausweises zur Entwertung vorgelegt werden.

Die Ausgabe des Personalausweises erfolgt grundsätzlich an die antragstellende Person. Lediglich bei Personen unter 16 Jahren oder bei Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Reisepasses an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten.

Die Ausgabe der produzierten Personaldokumente erfolgt an der Zentralen Anmeldung im Erdgeschoss.

Vertretung bei der Abholung

Sie können sich bei der Abholung vertreten lassen. Die Ausgabe kann an eine von der antragstellenden Person bevollmächtigten Person erfolgen, diese Person hat sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises (eines EU- oder Schengen-Raum-Landes) oder gültigen Reisepasses (übrige Länder) zu identifizieren. Nutzen Sie für eine Bevollmächtigung einer anderen Person zur Abholung Ihres Dokumentes unbedingt das Formular unter Downloads.

  • Identitätsnachweis: Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass - sofern vorhanden und noch nicht von einer Behörde entwertet
  • Namensführung: Wenn Sie ein Personaldokument beantragen, überprüfen wir, ob Ihr Name (Vorname, Nachname und andere Namensbestandteile sowie die Reihenfolge der Vornamen) korrekt erfasst ist. Dafür bringen Sie bitte je nach Ihrem Familienstand oder bei Namensänderungen folgendes Originaldokument mit:
    • Ledig: Geburtsurkunde
    • Verheiratet oder verwitwet: Eheurkunde
    • In einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Geschieden: Eheurkunde (falls eine Namensänderung nach Scheidung erfolgte, bringen Sie bitte zusätzlich dieses amtliche Dokument mit)
    • Lebenspartnerschaft aufgehoben: Lebenspartnerschaftsurkunde und Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • Eingebürgert: Einbürgerungsurkunde und Erklärung zur Namensführung (sofern keine Erklärung zur Namensführung erfolgte, sind zusätzlich zur Einbürgerungsurkunde die entsprechenden Unterlagen je nach Familienstand vorzulegen, siehe zuvor genannte Punkte)
    • Falls Ihr Name aus anderen Gründen geändert wurde, bringen Sie bitte das entsprechende Dokument oder Gerichtsurteil mit (z.B. Urkunde über eine Namensänderung oder Beschluss nach dem Transsexuellengesetz).
    • Hinweis: Wenn Sie Ihre letzte Urkunde vom Standesamt Jena verloren haben, können Sie eine neue Urkunde einfach online beantragen. Urkunden und Urteile in nicht deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
  • Digitales Passbild: Das digitale Passbild können Sie entweder vor Ort im Bürgerservice bei Ihrem Antrag oder im Vorfeld bei zertifizierten Fotodienstleistenden sowie bei der zertifizierten Drogeriekette erstellen lassen. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zu digitale Passbilder für Kindern bis 6 Jahren. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps und generell ausgedruckte Passbilder sind seit dem 01.05.2025 nicht mehr zulässig.
  • Zustimmungserklärung und Sorgerechtsnachweis bei Beantragung für Personen unter 16 Jahren

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
Samstage im Monat Tage Zeiten
Oktober 2025 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 2025 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2025 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2026 10.01. und 24.01.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 07.02. und 21.02.2026 09:00 - 13:00 Uhr
März 07.03. und 21.03.2026 09:00 - 13:00 Uhr
April 11.04. und 25.04.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 09.05. und 23.05.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 06.06. und 20.06.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 04.07. und 18.07.2026 09:00 - 13:00 Uhr
August 01.08. und 15.08.2026 09:00 - 13:00 Uhr
September 05.09. und 19.09.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 10.10. und 24.10.2026 09:00 - 13:00 Uhr
November 07.11. und 21.11.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 05.12. und 19.12.2026 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Am 23.12.2025 hat der Bereich nur bis 16 Uhr geöffnet. Am 02.01.2026 ist der Bereich geschlossen. Der Bereich ist am 23.12.2025 ab 16 Uhr und am 02.01.2026 ganztägig telefonisch nicht erreichbar.

Leistungen Gebühr
Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 €
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 €
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgerservice (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Anfertigung eines digitalen Passbildes im Bürgerservice 6,00 €

 

  • Bundespersonalausweisgesetz
  • Thüringer Personalausweisgesetz
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827