Gaststättengewerbe anmelden
In Kürze
Wenn Sie gewerblich Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen, dann betreiben Sie eine Gaststätte im Sinne des Thüringer Gaststättengesetzes.
Die erforderliche Gewerbe-Anmeldung muss spätestens 4 Wochen vor Eröffnung erfolgen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- bei Nicht-EU-Ausländern: Nachweis Aufenthaltstitel
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung bei Gewerbe-Anmeldung)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim Bürgerservice)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Hinweis
Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch an die angegebenen Ansprechpartner.
Gebühren
| Leistungen | Gebühren |
|---|---|
| Gewerbe-Anmeldung | 25,- € |
| Zuverlässigkeitsprüfung | 40,- € |
| Auszug Gewerbezentralregister | 13,- € |
| Führungszeugnis (beim Bürgerservice) | 13,- € |
Die Zahlung ist in bar oder mit EC-Karte möglich.
Ansprechpartner
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Frau Kammacher | Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten Handelsgeschäfte, Reisegewerbe, Reisebüros, Gaststätten, Beherbergung, Spielhallen, Veranstaltungsservice, Promotion, Werbung Team Gewerbe |
E-Mail: gewerbe@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2162 Raum: 01.01_07 |