Gaststättengewerbe anmelden
Wenn Sie gewerblich Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen, dann betreiben Sie eine Gaststätte im Sinne des Thüringer Gaststättengesetzes.
Die erforderliche Gewerbe-Anmeldung muss spätestens 4 Wochen vor Eröffnung erfolgen.
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- bei Nicht-EU-Ausländern: Nachweis Aufenthaltstitel
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung bei Gewerbe-Anmeldung)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim Bürgerservice)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Hinweis
Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.
Leistungen | Gebühren |
---|---|
Gewerbe-Anmeldung | 25,- € |
Zuverlässigkeitsprüfung | 40,- € |
Auszug Gewerbezentralregister | 13,- € |
Führungszeugnis (beim Bürgerservice) | 13,- € |
Die Zahlung ist in bar oder mit EC-Karte möglich.
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Kammacher | Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten Handelsgeschäfte, Reisegewerbe, Reisebüros, Gaststätten, Beherbergung, Spielhallen, Veranstaltungsservice, Promotion, Werbung Team Gewerbe |
E-Mail: gewerbe@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2162 Raum: 01.01_07 |