Jenabonus verlängern
Die Verlängerung des Jenabonus ist frühestens zwei Wochen vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit möglich.
Antrag per E-Mail möglich
Sie können die Verlängerung des Jenabonus formlos per E-Mail beantragen.
Details
Der Jenabonus ist bei Personen über 16 Jahre nur in Verbindung mit einem gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass gültig. Jedes Familienmitglied erhält einen persönlichen Jenabonus. Ausgestellt werden Berechtigungen für Personen ab 6 Jahren.
Schüler und Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, erhalten bei Vorlage eines gültigen Jenabonus und der Zahlung einer Verwaltungsgebühr ein Mobilitätsticket zur kostenfreien Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Jena (siehe Links).
Voraussetzungen
Die antragstellende Person muss mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der Stadt Jena gemeldet sein und einer der nachfolgenden Personengruppen angehören:
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege)
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sowie die nichterwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft, die selbst keine Leistungen nach dem SGB II beziehen
- Bezieher eines Kinderzuschlages nach § 6a Bundeskindergeldgesetz sowie im Haushalt lebende Kinder
- Altersrentner mit Anspruch auf Wohngeld
- Erwerbunfähigkeitsrentner mit Anspruch auf Wohngeld
- Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Schüler, die BAföG erhalten
- Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten
Gültigkeit
Die Laufzeit des Jenabonus beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen ist die Jenabonus-Karte im Bürgerservice abzugeben.
Ablauf/Fristen
Fristen
Die Verlängerung des Jenabonus ist frühestens zwei Wochen vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit möglich.
Antragstellung
Formlos per E-Mail
Sie können die Verlängerung des Jenabonus formlos per E-Mail an bs-antrag@jena.de(Link sendet E-Mail) beantragen. Fügen Sie der E-Mail bitte eine Kopie des Personalausweises (beidseitig), des Reisepasses oder des Reisepasses zusammen mit einer Kopie des elektronischen Aufenthaltstitels (beidseitig) sowie eine Kopie der Karte des noch gültigen Jenabonus (Vorder- und Rückseite) und des aktuellen Leistungsbescheides (siehe Unterlagen) bei. Der Jenabonus wird Ihnen dann kostenfrei postalisch zugestellt.
Persönliche Vorsprache
Bei der Vorsprache im Bürgerservice sind die aktuell gültigen Nachweise (siehe Unterlagen) und die noch gültige Jenabonus-Karte vorzulegen. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird eine neue Jenabonus-Karte ausgestellt.
Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Reisepass zusammen mit elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- die noch gültige Jenabonus-Karte
- Leistungsbescheid von Leistungen nach dem SGB XII
- Leistungsbescheid von Leistungen nach dem SGB II
- Leistungsbescheid für den Anspruch auf Wohngeld des Antragstellers in Verbindung mit dem Leistungsbescheid für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II der Person, mit der der Antragsteller in einer Haushaltsgemeinschaft lebt
- Bescheid über den Bezug eines Kinderzuschlages nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
- Leistungsbescheid des Altersrentners/EU-Rentners mit Anspruch auf Wohngeld
- Leistungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungsbescheid nach dem BAföG
- Leistungsbescheid nach dem SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe)
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(Link ist extern) oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
---|---|---|
September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Die Ausstellung der Jenabonus-Karte ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe des Jenabonus
Ansprechpartner
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |