Niederlassungserlaubnis - asylberechtigt bzw. Flüchtling
Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis (§ 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz) ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hängt von der Integration des Ausländers ab. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Details
Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn:
der Ausländer
- seit 5 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter oder Flüchtling ist,
- sein Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist,
- über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt („Deutsch-Test für Zuwanderer“, Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat auf dem Niveau A2 des GER absolviert oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium bzw. eine deutschsprachige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen [Abschlusszeugnis]),
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kein Widerruf- oder Rücknahmeverfahren eingeleitet hat,
- gegen den Ausländer kein Ausweisungsinteresse besteht (beispielsweise wegen Straftaten),
- dem Ausländer die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
- der Ausländer eine Erlaubnis zur dauernden Ausübung seiner Erwerbstätigkeit besitzt, sofern diese erforderlich ist (beispielsweise Berufserlaubnis, Approbation etc.),
- der Ausländer über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt (Test „Leben in Deutschland“ oder „Einbürgerungstest“),
- der Ausländer über ausreichenden Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen verfügt.
Die Frist des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter oder Flüchtling verkürzt sich auf 3 Jahre, wenn der Ausländer die deutsche Sprache auf dem Niveau C1 beherrscht (Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat des GER absolviert oder DSH 1) und sein Lebensunterhalt weit überwiegend gesichert ist.
Ablauf/Fristen
Alle eingehenden Anträge werden ohne persönliche Vorsprache geprüft.
Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.
Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.
Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis zur Identität (beispielsweise nationaler Reisepass, amtliche Dokumente mit Lichtbild etc.)
- Wohnraumnachweis (Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers, bei Nutzung von eigenem Wohnraum [Eigentum] Grundbuchauszug)
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweise über die Finanzierung (beispielsweise Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate und Arbeitsvertrag, bei Selbstständigen die letzten beiden Einkommensteuerbescheide und eine aktuelle BWA/GUV)
- Sprachzertifikat („Deutsch-Test für Zuwanderer“, Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat mind. auf dem Niveau A2 des GER absolviert oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium bzw. eine deutschsprachige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen [Abschlusszeugnis]),
- Test „Leben in Deutschland“ oder „Einbürgerungstest“
- unterschriebenes Belehrungsblatt
- ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
| Leistungen | Gebühren |
|---|---|
|
Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
|
Erteilung Niederlassungserlaubnis über 18 Jahre |
113,00 € |
| Erteilung Niederlassungserlaubnis bis 18 Jahre | 55,00 € |
| Reiseausweis an Personen ab 24 Jahre | 60,00 € |
| Reiseausweis an Personen bis 24 Jahre | 38,00 € |
| Reiseausweis an Personen bis 12 Jahre | 14,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Asylgesetz (AsylG)
- Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Herr Kegel | Sachbearbeiter Name: A - Alm Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3781 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Böttcher | Sachbearbeiter Name: Aln - De Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3780 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Schuchhardt | Sachbearbeiterin Name: Df - Kar Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3741 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Dahinten | Sachbearbeiterin Name: Kas - M Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3358 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Krischker | Sachbearbeiterin Name: N - Shei Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3767 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Ludwig | Sachbearbeiterin Name: Shej - Z Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3744 Fax: 0049 3641 49-3769 |