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Niederlassungserlaubnis - Erlaubnis Daueraufenthalt EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU (§ 9a Aufenthaltsgesetz) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie soll Bürgern aus Drittstaaten, die nicht zur Europäischen Union gehören ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland geben. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.

Die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ausgeschlossen, bei Besitz eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen, zur Ausbildung oder wenn der Aufenthaltszweck seiner Natur nach vorübergehend im Bundesgebiet ist.

Die Voraussetzungen sind in §§ 9a bis 9c Aufenthaltsgesetz geregelt. Sie sind erfüllt, wenn:

  • der Ausländer seit 5 Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet lebt,
  • sein Lebensunterhalt und der seiner Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist (kein Bezug öffentlicher Leistungen),
  • dem Ausländer die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
  • er eine Erlaubnis zur dauernden Ausübung seiner Erwerbstätigkeit besitzt, sofern diese erforderlich ist (beispielsweise Berufserlaubnis),
  • er seine steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat,
  • er oder sein zusammenlebender Ehegatte mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Versicherungsleistungen erbracht hat,
  • er und sein zusammenlebender Ehegatte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nachweisen, die unbefristet gezahlt werden oder sich automatisch verlängern,
  • er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt („Deutsch-Test für Zuwanderer“ auf dem Niveau B1 absolviert),
  • er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt (Test „Leben in Deutschland“ erfolgreich abgeschlossen),
  • gegen ihn kein Ausweisungsinteresse besteht (beispielsweise wegen Straftaten),
  • er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen verfügt.

Die Ausländerbehörde der Stadt Jena hat ihre Bearbeitungsabläufe umgestellt. Um die Wartezeiten auf Termine und Aufenthaltstitel zu verkürzen, werden zukünftig alle Anträge ohne persönliche Vorsprache geprüft. Daher ist keine Buchung eines persönlichen Vorsprachetermins mehr nötig.

Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.

Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.

Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass
  • Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Rentenversicherungsnachweis (in der Regel durch einen Rentenversicherungsverlauf)
  • geeignete Einkommensnachweise (beispielsweise Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate, bei Selbstständigen die letzten beiden Einkommensteuerbescheide und eine aktuelle BWA/GUV, Arbeitsvertrag)
  • Zertifikat Integrationskurs
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (Verpflichtung nach dem Abgabengesetz erfüllt)
  • unterschriebenes Belehrungsblatt
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Hinweis

Terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren

Ausstellung Fiktionsbescheinigung

13,00 €

Erteilung Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU

109,00 €
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Baumann

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3362

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaiser

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerbehörde

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3350

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaßler

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3748

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Scharf

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3768

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Alex

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3365

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Oertel

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3761

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Ritter

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3357

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Rudolph

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3356

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Stein

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3745

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Kurch

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3496

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Pihl

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3764

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Rothe

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3766

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Schmiedel

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3359

Fax: 0049 3641 49-3769

Standort

Team Ausländerbehörde

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland