Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Niederlassungserlaubnis - Inhaber Blaue Karte EU

Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis (§ 18c Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Das Format innerhalb der Europäischen Union ist einheitlich und entspricht der Verordnung (EG) 1030 / 2002.

Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Inhaber der Blauen Karte:

  • über einfache deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 verfügt („Deutsch-Test für Zuwanderer“ Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat des GER absolviert oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen)
  • eine seiner Qualifikation entsprechende Beschäftigung ausübt
  • mindestens 27 Monate im Besitz der Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18g AufenthG ist
  • für diesen Zeitraum Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Versicherungsleistungen gezahlt hat,
  • sein Lebensunterhalt mit einem jährlichen Mindesteinkommen für das Jahr 2025 von 48.300 € (bei bestimmten Engpassberufen von 43.759,80 €) sichert,
  • kein Ausweisungsinteresse besteht (beispielsweise wegen Straftaten),
  • den allgemeinen Beschäftigungszugang hat,
  • eine Erlaubnis zur dauernden Ausübung seiner Erwerbstätigkeit besitzt, sofern diese erforderlich ist (beispielsweise Berufserlaubnis, Approbation etc.),
  • über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt (Test „Leben in Deutschland“ oder „Einbürgerungstest“),
  • über ausreichenden Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen verfügt.

Die Frist des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis verkürzt sich auf 21 Monate, wenn der Ausländer über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 verfügt („Deutsch-Test für Zuwanderer“, Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat des GER absolviert oder deutschsprachiges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen).

Alle eingehenden Anträge werden ohne persönliche Vorsprache geprüft.

Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.

Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.

Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass
  • Wohnraumnachweis (Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers, bei Nutzung von eigenem Wohnraum (Eigentum) Grundbuchauszug)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Rentenversicherungsnachweis (in der Regel durch einen Rentenversicherungsverlauf von der deutschen Rentenversicherung)
  • Nachweise über die Finanzierung (Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate und Arbeitsvertrag)
  • Sprachzertifikat („Deutsch-Test für Zuwanderer“, Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat auf dem Niveau A1 oder B1 der GER) oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen [Abschlusszeugnis])
  • Test „Leben in Deutschland“ oder „Einbürgerungstest“
  • unterschriebenes Belehrungsblatt
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Hinweis

Terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren

Ausstellung Fiktionsbescheinigung

13,00 €

Erteilung Niederlassungserlaubnis über 18 Jahre

113,00 €
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Baumann

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3362

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaiser

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerbehörde

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3350

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaßler

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3748

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Scharf

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3768

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Hecht

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3351

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Oertel

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3367

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Ritter

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3357

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Rudolph

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3356

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Stein

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3745

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Kurch

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3496

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Pihl

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3764

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Rothe

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3766

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Schmiedel

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3359

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Timmler

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3759

Fax: 0049 3641 49-3769

Standort

Team Ausländerservice

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland