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Niederlassungserlaubnis - Inhaber humanitärer Aufenthalte

Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis (§ 26 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz) ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn:

  • der Ausländer seit 5 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlich, humanitären oder politischen Gründen ist (inkl. der Zeiten des vorangegangenen Asylverfahrens),
  • sein Lebensunterhalt gesichert ist (kein Bezug öffentlicher Leistungen nach SGBII oder XII),
  • er mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Versicherungsleistungen nachweist,
  • gegen ihn kein Ausweisungsinteresse besteht (beispielsweise wegen Straftaten),
  • dem Ausländer die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
  • er eine Erlaubnis zur dauernden Ausübung seiner Erwerbstätigkeit besitzt, sofern diese erforderlich ist (beispielsweise Berufserlaubnis, Approbation etc.),
  • er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt („Deutsch-Test für Zuwanderer“, Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat auf dem Niveau B1 des GER absolviert oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium bzw. eine deutschsprachige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen [Abschlusszeugnis]),
  • er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt (Test „Leben in Deutschland“ oder „Einbürgerungstest“),
  • er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen verfügt.

Alle eingehenden Anträge werden ohne persönliche Vorsprache geprüft.

Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.

Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.

Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass
  • Wohnraumnachweis (Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers, bei Nutzung von eigenem Wohnraum [Eigentum] Grundbuchauszug)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Rentenversicherungsnachweis (in der Regel durch einen Rentenversicherungsverlauf von der deutschen Rentenversicherung)
  • Nachweise über die Finanzierung (beispielsweise Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate und Arbeitsvertrag, bei Selbstständigen die letzten beiden Einkommensteuerbescheide und eine aktuelle BWA/GUV)
  • Sprachzertifikat („Deutsch-Test für Zuwanderer“,Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat mind. auf dem Niveau B1 des GER oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium bzw. eine deutschsprachige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen [Abschlusszeugnis]),
  • Test „Leben in Deutschland“ oder „Einbürgerungstest“
  • unterschriebenes Belehrungsblatt
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Hinweis

Terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren

Ausstellung Fiktionsbescheinigung

13,00 €

Erteilung Niederlassungserlaubnis über 18 Jahre

113,00 €
Erteilung Niederlassungserlaubnis bis 18 Jahre 55,00 €
Reiseausweis an Personen ab 24 Jahre 60,00 €
Reiseausweis an Personen bis 24 Jahre 38,00 €
Reiseausweis an Personen bis 12 Jahre 14,00 €
  • Asylgesetz (AsylG)
  • Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Kegel

Sachbearbeiter

Name: A - Alm

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3781

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Böttcher

Sachbearbeiter

Name: Aln - De

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3780

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Schuchhardt

Sachbearbeiterin

Name: Df - Kar

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3741

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Dahinten

Sachbearbeiterin

Name: Kas - M

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3358

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Krischker

Sachbearbeiterin

Name: N - Shei

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3767

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Ludwig

Sachbearbeiterin

Name: Shej - Z

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3744

Fax: 0049 3641 49-3769

Standort

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland