Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis (§ 35 Aufenthaltsgesetz) ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn:
- e n t w e d e r der Ausländer im Zeitpunkt seines 16. Geburtstages seit 5 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet ist,
- o d e r der Ausländer volljährig und seit 5 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet ist,
- e n t w e d e r sein Lebensunterhalt gesichert ist (kein Bezug öffentlicher Leistungen),
- o d e r er sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt,
- gegen ihn kein Ausweisungsinteresse besteht (beispielsweise wegen Straftaten),
- er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt
- ausgefülltes Formular (-> siehe Formulare)
- Reisepass
- ein biometrisches Passfoto (Format 35 x 45 mm)
- geeignete Einkommensnachweise (beispielsweise Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate, letzter Einkommenssteuerbescheid, Kontoauszüge, Arbeitsvertrag)
- Zeugnis
- beispielsweise Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung
Tag | Zeiten |
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Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Leistungen | Gebühren |
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Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
Erteilung Niederlassungserlaubnis über 18 Jahre |
113,00 € |
Erteilung Niederlassungserlaubnis bis 18 Jahre | 55,00 € |
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin über die Online-Terminvereinbarung.
Um einen Termin vereinbaren zu können, müssen Sie in Jena mit Hauptwohnsitz angemeldet sein.
Mit der Terminkennung anmelden
Mit dem Vorsprachetermin erhalten Sie eine Terminkennung zugeteilt. Wenn Sie nicht pünktlich sind verfällt der Termin. Eine halbe Stunde vor dem Termin können Sie sich am mehrsprachigen Anmeldeterminal der Ausländerbehörde mit der Terminkennung anmelden. Sie brauchen kein Ticket ziehen!
Terminbestätigung gilt als Fiktionsbescheinigung
Wird der Termin über unsere Termin-Onlinevereinbarung gewählt, erhalten Sie mit der verbindlichen Terminbestätigung eine Fiktionsbescheinigung, die Sie ausdrucken können. Diese Fiktionsbescheinigung hat in Deutschland Gültigkeit und überbrückt die Zeit bis zum Vorsprachetermin.
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Kaßler | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3748 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 03_13 |
Frau Scharf | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3768 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 03_13 |
Frau Kaiser | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3350 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 03_14 |
Herr Rudolph | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3356 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 03_19.01 |
Herr Stein | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3745 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 04_04 |
Frau Ritter | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3357 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 04_03 |
Frau Rothe | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3766 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 03_07b |
Frau Bauer | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3764 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 03_07b |
Frau Franke | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3359 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 03_07.01 |