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Niederlassungserlaubnis - Kinder

Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis (§ 35 Aufenthaltsgesetz) ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn:

  • e n t w e d e r  der Ausländer im Zeitpunkt seines 16. Geburtstages seit 5 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet ist,
  • o d e r  der Ausländer volljährig und seit 5 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet ist,
  • e n t w e d e r  sein Lebensunterhalt gesichert ist (kein Bezug öffentlicher Leistungen),
  • o d e r  er sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt,
  • gegen ihn kein Ausweisungsinteresse besteht (beispielsweise wegen Straftaten),
  • er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt
  • ausgefülltes Formular (-> siehe Formulare)
  • Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto (Format 35 x 45 mm)
  • geeignete Einkommensnachweise (beispielsweise Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate, letzter Einkommenssteuerbescheid, Kontoauszüge, Arbeitsvertrag)
  • Zeugnis
  • beispielsweise Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Hinweis

Terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren

Ausstellung Fiktionsbescheinigung

13,00 €

Erteilung Niederlassungserlaubnis über 18 Jahre

113,00 €
Erteilung Niederlassungserlaubnis bis 18 Jahre 55,00 €
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin über die Online-Terminvereinbarung.

Um einen Termin vereinbaren zu können, müssen Sie in Jena mit Hauptwohnsitz angemeldet sein.

Mit der Terminkennung anmelden

Mit dem Vorsprachetermin erhalten Sie eine Terminkennung zugeteilt. Wenn Sie nicht pünktlich sind verfällt der Termin. Eine halbe Stunde vor dem Termin können Sie sich am mehrsprachigen Anmeldeterminal der Ausländerbehörde mit der Terminkennung anmelden. Sie brauchen kein Ticket ziehen!

Terminbestätigung gilt als Fiktionsbescheinigung

Wird der Termin über unsere Termin-Onlinevereinbarung gewählt, erhalten Sie mit der verbindlichen Terminbestätigung eine Fiktionsbescheinigung, die Sie ausdrucken können. Diese Fiktionsbescheinigung hat in Deutschland Gültigkeit und überbrückt die Zeit bis zum Vorsprachetermin.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Kaßler

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3748

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 03_13

Frau Scharf

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3768

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 03_13

Frau Kaiser

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerbehörde

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3350

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 03_14

Herr Rudolph

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3356

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 03_19.01

Herr Stein

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3745

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 04_04

Frau Ritter

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3357

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 04_03

Frau Rothe

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3766

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 03_07b

Frau Bauer

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3764

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 03_07b

Frau Franke

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3359

Fax: 0049 3641 49-3769

Raum: 03_07.01

Standort

Team Ausländerbehörde

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland

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