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Niederlassungserlaubnis – Fachkräfte

Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte (§ 18c Abs. 1 AufenthG) ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn:

  • eine Fachkraft (mit Nachweis über einen anerkannten ausländischen oder deutschen Abschluss) seit 3 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18a, 18b, 18d oder 18g AufenthG ist,
  • sie mindestens 36 Monaten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Versicherungsleistungen nachweist,
  • sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt („Deutsch-Test für Zuwanderer“, Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat auf dem Niveau B1 des GER absolviert oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium bzw. eine deutschsprachige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat),
  • sie einen Arbeitsplatz innehat, der nach den Voraussetzungen der §§ 18 a, 18b, 18d oder 18g AufenthG von ihr besetzt werden darf,
  • ihr Lebensunterhalt gesichert ist (kein Bezug öffentlicher Leistungen nach SGBII oder XII),
  • gegen sie kein Ausweisungsinteresse besteht (beispielsweise wegen Straftaten),
  • der Fachkraft die Beschäftigung erlaubt ist, sofern sie Arbeitnehmer ist,
  • sie eine Erlaubnis zur dauernden Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit besitzt, sofern diese erforderlich ist (beispielsweise Berufserlaubnis, Approbation etc.),
  • sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt (Test „Leben in Deutschland“ oder „Einbürgerungstest“) und
  • sie über ausreichenden Wohnraum für sich und ihre Familienangehörigen verfügt.

Die Frist des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis verkürzt sich auf 24 Monate, wenn die Fachkraft eine Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hat und mindestens 24 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Versicherungsleistungen nachweist.

Alle eingehenden Anträge werden ohne persönliche Vorsprache geprüft.

Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.

Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.

Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass
  • Wohnraumnachweis (Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers, bei Nutzung von eigenem Wohnraum [Eigentum] Grundbuchauszug)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Rentenversicherungsnachweis (in der Regel durch einen Rentenversicherungsverlauf bei der deutschen Rentenversicherung)
  • Nachweise über die Finanzierung (Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate und Arbeitsvertrag)
  • Sprachzertifikat („Deutsch-Test für Zuwanderer“, Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat auf dem Niveau B1 der GER absolviert) oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium bzw. eine deutschsprachige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen [Abschlusszeugnis])
  • Test „Leben in Deutschland“ oder „Einbürgerungstest“
  • unterschriebenes Belehrungsblatt
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Hinweis

Terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren

Ausstellung Fiktionsbescheinigung

13,00 €

Erteilung Niederlassungserlaubnis über 18 Jahre

113,00 €
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Baumann

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3362

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaiser

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerbehörde

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3350

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaßler

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3748

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Scharf

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3768

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Hecht

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3351

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Oertel

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3367

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Ritter

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3357

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Rudolph

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3356

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Stein

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3745

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Kurch

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3496

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Pihl

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3764

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Rothe

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3766

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Schmiedel

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3359

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Timmler

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3759

Fax: 0049 3641 49-3769

Standort

Team Ausländerservice

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland