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Aufenthaltstitel - Arbeitsplatzsuche

Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Arbeitsplatzsuche nach einer erfolgreichen Ausbildung, einem erfolgreichen Studium, einer Forschungstätigkeit, der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation, der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet oder nach einem erfolgreichen Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung im Gesundheits- und Pflegewesen zeitlich befristet erteilt werden.

In folgenden Fällen kann Ausländern die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monaten zur Suche eines Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden, sofern er von Ausländern besetzt werden darf:

  • nach erfolgreichem Abschluss eines inländischen Studiums
  • nach erfolgreichem Abschluss einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung
  • nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation bzw. der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis
  • nach Abschluss der Forschungstätigkeit 

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraumes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Nach erfolgreichem Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet kann Ausländern die Aufenthaltserlaubnis bis zu 12 Monaten zur Suche eines Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden, sofern er von Ausländern besetzt werden darf. Sie kann einmalig um bis zu sechs Monate verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraumes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Alle eingehenden Anträge werden ohne persönliche Vorsprache geprüft.

Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.

Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.

Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass
  • Wohnraumnachweis (Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers, bei Nutzung von eigenem Wohnraum [Eigentum] Grundbuchauszug)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweise über die Finanzierung (beispielsweise Kontoauszug [Kontostandmitteilung ist nicht ausreichend], Arbeitsvertrag mit Lohnabrechnungen, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis des erfolgreichen Abschlusses durch ein Abschlusszeugnis/ einen Bescheid/ der Berufsausübungserlaubnis (außer bei der Arbeitsplatzsuche nach Forschung)
  • unterschriebenes Belehrungsblatt
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Hinweis

Terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren

Ausstellung Fiktionsbescheinigung

13,00 €

Erteilung Aufenthaltserlaubnis

100,00 €

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis 3 Monate

96,00 €

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate

93,00 €
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Baumann

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3362

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaiser

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerbehörde

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3350

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaßler

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3748

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Scharf

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3768

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Hecht

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3351

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Oertel

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3367

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Ritter

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3357

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Rudolph

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3356

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Stein

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3745

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Kurch

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3496

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Pihl

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3764

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Rothe

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3766

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Schmiedel

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3359

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Timmler

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3759

Fax: 0049 3641 49-3769

Standort

Team Ausländerservice

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland