Aufenthaltstitel – Beschäftigung und selbständige Tätigkeit
Mithilfe der Prüfung der Bundesagentur für Arbeit kann einem Einwandernden eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, mit welchem ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Mit der Ersterteilung ist auch die Prüfung verbunden, ob ein Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses besteht.
Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Vorschriften wie bei einer Ersterteilung. Deshalb werden die gleichen Unterlagen wie für die Erstbeantragung benötigt.
Details
Informationen zur Arbeitserlaubnis
Der Antrag auf eine Erlaubnis einer Beschäftigung kann nur für einen bestimmten Arbeitsplatz gestellt werden. Das heißt, es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen. Dabei muss es sich in der Regel um eine Beschäftigung handeln, die eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium erfordert.
Um als Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetzes zu gelten, ist ein Nachweis der Anerkennung der ausländischen Qualifikation (Berufsausbildung oder Studium) in Deutschland erforderlich. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf Make it in Germany.
Aufenthaltstitel zur Beschäftigung
Ob eine Arbeitserlaubnis besteht, ergibt sich bereits aus dem Aufenthaltstitel. Lautet der Eintrag im Aufenthaltstitel "Erwerbstätigkeit erlaubt.", ist jegliche Erwerbstätigkeit erlaubt. Dazu zählt ein Arbeitnehmerverhältnis, aber auch eine selbstständige Tätigkeit. Lautet der Eintrag „Beschäftigung erlaubt.“ ist jegliche unselbständige Beschäftigung erlaubt. In beiden Fällen ist keine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nötig.
Lautet der Eintrag jedoch beispielsweise "Beschäftigung nur nach Erlaubnis der Ausländerbehörde erlaubt.", haben Sie noch keinen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung oder ist auf Ihrer aktuellen Auflage eine bestimmte Beschäftigung genehmigt, welche Sie nun bei der Verlängerung wechseln möchten, muss die Bundesagentur für Arbeit angefragt werden. Dieses Verfahren kann bis zu sechs Wochen dauern.
Aufenthaltstitel zur selbständigen Tätigkeit
Ein Aufenthaltstitel zum Zwecke der selbständigen Tätigkeit berechtigt zur Ausübung der darin aufgeführten Erwerbstätigkeit.
Ablauf/Fristen
Alle eingehenden Anträge werden ohne persönliche Vorsprache geprüft.
Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.
Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.
Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass
- Wohnraumnachweis (Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers, bei Nutzung von eigenem Wohnraum (Eigentum) Grundbuchauszug)
- Krankenversicherungsnachweis
- ggf. Lohn- oder Gehaltsbescheinigung (falls schon vorhanden)
- Qualifikationsnachweis (beispielsweise Facharbeiterbrief, Hochschulabschluss)
- bei ausländischem Abschluss: Nachweis über dessen Anerkennung in Deutschland
- konkretes Arbeitsplatzangebot (vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis) oder Nachweise zur selbstständigen Tätigkeit
- unterschriebenes Belehrungsblatt
- ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
| Leistungen | Gebühren |
|---|---|
|
Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
|
Erteilung Aufenthaltserlaubnis |
100,00 € |
|
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis 3 Monate |
96,00 € |
|
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate |
93,00 € |
| Änderung Aufenthaltserlaubnis incl. Verlängerung | 98,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Frau Baumann | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3362 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Kaiser | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3350 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Kaßler | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3748 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Scharf | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3768 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Hecht | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3351 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Oertel | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3367 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Ritter | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3357 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Rudolph | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3356 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Stein | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3745 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Kurch | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3496 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Pihl | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3764 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Rothe | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3766 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Schmiedel | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3359 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Timmler | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3759 Fax: 0049 3641 49-3769 |