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Aufenthaltstitel – Beschäftigung und selbständige Tätigkeit

Mithilfe der Prüfung der Bundesagentur für Arbeit kann einem Einwandernden eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, mit welchem ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Mit der Ersterteilung ist auch die Prüfung verbunden, ob ein Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses besteht.

Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Vorschriften wie bei einer Ersterteilung. Deshalb werden die gleichen Unterlagen wie für die Erstbeantragung benötigt.

Informationen zur Arbeitserlaubnis

Der Antrag auf eine Erlaubnis einer Beschäftigung kann nur für einen bestimmten Arbeitsplatz gestellt werden. Das heißt, es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen. Dabei muss es sich in der Regel um eine Beschäftigung handeln, die eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium erfordert.

Um als Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetzes zu gelten, ist ein Nachweis der Anerkennung der ausländischen Qualifikation (Berufsausbildung oder Studium) in Deutschland erforderlich. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf Make it in Germany.

Aufenthaltstitel zur Beschäftigung

Ob eine Arbeitserlaubnis besteht, ergibt sich bereits aus dem Aufenthaltstitel. Lautet der Eintrag im Aufenthaltstitel "Erwerbstätigkeit erlaubt.", ist jegliche Erwerbstätigkeit erlaubt. Dazu zählt ein Arbeitnehmerverhältnis, aber auch eine selbstständige Tätigkeit. Lautet der Eintrag „Beschäftigung erlaubt.“ ist jegliche unselbständige Beschäftigung erlaubt. In beiden Fällen ist keine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nötig. 

Lautet der Eintrag jedoch beispielsweise "Beschäftigung nur nach Erlaubnis der Ausländerbehörde erlaubt.", haben Sie noch keinen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung oder ist auf Ihrer aktuellen Auflage eine bestimmte Beschäftigung genehmigt, welche Sie nun bei der Verlängerung wechseln möchten, muss die Bundesagentur für Arbeit angefragt werden. Dieses Verfahren kann bis zu sechs Wochen dauern.

Aufenthaltstitel zur selbständigen Tätigkeit

Ein Aufenthaltstitel zum Zwecke der selbständigen Tätigkeit berechtigt zur Ausübung der darin aufgeführten Erwerbstätigkeit.

Alle eingehenden Anträge werden ohne persönliche Vorsprache geprüft.

Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.

Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.

Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass
  • Wohnraumnachweis (Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers, bei Nutzung von eigenem Wohnraum (Eigentum) Grundbuchauszug)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • ggf. Lohn- oder Gehaltsbescheinigung (falls schon vorhanden)
  • Qualifikationsnachweis (beispielsweise Facharbeiterbrief, Hochschulabschluss)
  • bei ausländischem Abschluss: Nachweis über dessen Anerkennung in Deutschland
  • konkretes Arbeitsplatzangebot (vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis) oder Nachweise zur selbstständigen Tätigkeit
  • unterschriebenes Belehrungsblatt
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Hinweis

Terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren

Ausstellung Fiktionsbescheinigung

13,00 €

Erteilung Aufenthaltserlaubnis

100,00 €

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis 3 Monate

96,00 €

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate

93,00 €
Änderung Aufenthaltserlaubnis incl. Verlängerung 98,00 €
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Baumann

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3362

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaiser

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerbehörde

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3350

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Kaßler

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3748

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Scharf

Sachbearbeiterin

Name: A - G

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3768

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Hecht

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3351

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Oertel

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3367

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Ritter

Sachbearbeiterin

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3357

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Rudolph

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3356

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Stein

Sachbearbeiter

Name: H - O

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3745

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Kurch

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3496

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Pihl

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3764

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Rothe

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3766

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Schmiedel

Sachbearbeiter

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3359

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Timmler

Sachbearbeiterin

Name: P - Z

Team Ausländerservice

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3759

Fax: 0049 3641 49-3769

Standort

Team Ausländerservice

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland