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Niederlassungserlaubnis - asylberechtigt bzw. Flüchtling

Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis (§ 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz) ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hängt von der Integration des Ausländers ab. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn:

der Ausländer

  • seit 5 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter oder Flüchtling ist,
  • sein Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist,
  • über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt („Deutsch-Test für Zuwanderer“, Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat auf dem Niveau A2 des GER absolviert oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium bzw. eine deutschsprachige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen [Abschlusszeugnis]),
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kein Widerruf- oder Rücknahmeverfahren eingeleitet hat,
  • gegen den Ausländer kein Ausweisungsinteresse besteht (beispielsweise wegen Straftaten),
  • dem Ausländer die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
  • der Ausländer eine Erlaubnis zur dauernden Ausübung seiner Erwerbstätigkeit besitzt, sofern diese erforderlich ist (beispielsweise Berufserlaubnis, Approbation etc.),
  • der Ausländer über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt (Test „Leben in Deutschland“ oder „Einbürgerungstest“),
  • der Ausländer über ausreichenden Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen verfügt.

Die Frist des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter oder Flüchtling verkürzt sich auf 3 Jahre, wenn der Ausländer die deutsche Sprache auf dem Niveau C1 beherrscht (Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat des GER absolviert oder DSH 1) und sein Lebensunterhalt weit überwiegend gesichert ist.

Alle eingehenden Anträge werden ohne persönliche Vorsprache geprüft.

Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.

Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.

Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis zur Identität (beispielsweise nationaler Reisepass, amtliche Dokumente mit Lichtbild etc.)
  • Wohnraumnachweis (Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers, bei Nutzung von eigenem Wohnraum [Eigentum] Grundbuchauszug)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweise über die Finanzierung (beispielsweise Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate und Arbeitsvertrag, bei Selbstständigen die letzten beiden Einkommensteuerbescheide und eine aktuelle BWA/GUV)
  • Sprachzertifikat („Deutsch-Test für Zuwanderer“, Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat mind. auf dem Niveau A2 des GER absolviert oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium bzw. eine deutschsprachige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen [Abschlusszeugnis]),
  • Test „Leben in Deutschland“ oder „Einbürgerungstest“
  • unterschriebenes Belehrungsblatt
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Hinweis

Terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren

Ausstellung Fiktionsbescheinigung

13,00 €

Erteilung Niederlassungserlaubnis über 18 Jahre

113,00 €
Erteilung Niederlassungserlaubnis bis 18 Jahre 55,00 €
Reiseausweis an Personen ab 24 Jahre 60,00 €
Reiseausweis an Personen bis 24 Jahre 38,00 €
Reiseausweis an Personen bis 12 Jahre 14,00 €
  • Asylgesetz (AsylG)
  • Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Kegel

Sachbearbeiter

Name: A - Alm

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3781

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Böttcher

Sachbearbeiter

Name: Aln - De

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3780

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Schuchhardt

Sachbearbeiterin

Name: Df - Kar

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3741

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Dahinten

Sachbearbeiterin

Name: Kas - M

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3358

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Krischker

Sachbearbeiterin

Name: N - Shei

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3767

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Ludwig

Sachbearbeiterin

Name: Shej - Z

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3744

Fax: 0049 3641 49-3769

Standort

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland