Niederlassungserlaubnis - Erlaubnis Daueraufenthalt EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU (§ 9a Aufenthaltsgesetz) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie soll Bürgern aus Drittstaaten, die nicht zur Europäischen Union gehören ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland geben. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.
Die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ausgeschlossen, bei Besitz eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen, zur Ausbildung oder wenn der Aufenthaltszweck seiner Natur nach vorübergehend im Bundesgebiet ist.
Details
Die Voraussetzungen sind in §§ 9a bis 9c Aufenthaltsgesetz geregelt. Sie sind erfüllt, wenn:
- der Ausländer seit 5 Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet lebt,
- sein Lebensunterhalt und der seiner Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist (kein Bezug öffentlicher Leistungen nach SGBII oder XII),
- dem Ausländer die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
- er eine Erlaubnis zur dauernden Ausübung seiner Erwerbstätigkeit besitzt, sofern diese erforderlich ist (beispielsweise Berufserlaubnis, Approbation etc.),
- er seine steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat,
- er oder sein zusammenlebender Ehegatte ausreichend Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Versicherungsleistungen erbracht hat (in der Regel 60 Monate),
- er und sein zusammenlebender Ehegatte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nachweisen, die unbefristet gezahlt werden oder sich automatisch verlängern,
- er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt („Deutsch-Test für Zuwanderer“, Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat auf dem Niveau B1 des GER absolviert) oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium bzw. eine deutschsprachige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat),
- er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt (Test „Leben in Deutschland“ oder „Einbürgerungstest“ erfolgreich abgeschlossen),
- gegen ihn kein Ausweisungsinteresse besteht (beispielsweise wegen Straftaten),
- er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen verfügt.
Ablauf/Fristen
Alle eingehenden Anträge werden ohne persönliche Vorsprache geprüft.
Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.
Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.
Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass
- Wohnraumnachweis (Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers, bei Nutzung von eigenem Wohnraum [Eigentum] Grundbuchauszug)
- Krankenversicherungsnachweis
- Rentenversicherungsnachweis (in der Regel durch einen Rentenversicherungsverlauf von der deutschen Rentenversicherung)
- Nachweise über die Finanzierung (beispielsweise Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate und Arbeitsvertrag, bei Selbstständigen die letzten beiden Einkommensteuerbescheide und eine aktuelle BWA/GUV)
- Sprachzertifikat („Deutsch-Test für Zuwanderer“, Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat auf dem Niveau B1 der GER absolviert) oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium bzw. eine deutschsprachige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen [Abschlusszeugnis])
- Test „Leben in Deutschland“ oder „Einbürgerungstest“
- „Bescheinigung in Steuersachen“ vom Finanzamt
- unterschriebenes Belehrungsblatt
- ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
| Leistungen | Gebühren |
|---|---|
|
Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
|
Erteilung Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU |
109,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Frau Baumann | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3362 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Kaiser | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3350 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Kaßler | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3748 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Scharf | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3768 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Hecht | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3351 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Oertel | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3367 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Ritter | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3357 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Rudolph | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3356 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Stein | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3745 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Kurch | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3496 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Pihl | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3764 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Rothe | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3766 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Schmiedel | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3359 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Timmler | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3759 Fax: 0049 3641 49-3769 |