Niederlassungserlaubnis - Inhaber Blaue Karte EU
Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis (§ 18c Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Das Format innerhalb der Europäischen Union ist einheitlich und entspricht der Verordnung (EG) 1030 / 2002.
Details
Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Inhaber der Blauen Karte:
- über einfache deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 verfügt („Deutsch-Test für Zuwanderer“ Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat des GER absolviert oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen)
- eine seiner Qualifikation entsprechende Beschäftigung ausübt
- mindestens 27 Monate im Besitz der Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18g AufenthG ist
- für diesen Zeitraum Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Versicherungsleistungen gezahlt hat,
- sein Lebensunterhalt mit einem jährlichen Mindesteinkommen für das Jahr 2025 von 48.300 € (bei bestimmten Engpassberufen von 43.759,80 €) sichert,
- kein Ausweisungsinteresse besteht (beispielsweise wegen Straftaten),
- den allgemeinen Beschäftigungszugang hat,
- eine Erlaubnis zur dauernden Ausübung seiner Erwerbstätigkeit besitzt, sofern diese erforderlich ist (beispielsweise Berufserlaubnis, Approbation etc.),
- über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt (Test „Leben in Deutschland“ oder „Einbürgerungstest“),
- über ausreichenden Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen verfügt.
Die Frist des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis verkürzt sich auf 21 Monate, wenn der Ausländer über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 verfügt („Deutsch-Test für Zuwanderer“, Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat des GER absolviert oder deutschsprachiges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen).
Ablauf/Fristen
Alle eingehenden Anträge werden ohne persönliche Vorsprache geprüft.
Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.
Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.
Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass
- Wohnraumnachweis (Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers, bei Nutzung von eigenem Wohnraum (Eigentum) Grundbuchauszug)
- Krankenversicherungsnachweis
- Rentenversicherungsnachweis (in der Regel durch einen Rentenversicherungsverlauf von der deutschen Rentenversicherung)
- Nachweise über die Finanzierung (Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate und Arbeitsvertrag)
- Sprachzertifikat („Deutsch-Test für Zuwanderer“, Telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat auf dem Niveau A1 oder B1 der GER) oder ein deutschsprachiges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen [Abschlusszeugnis])
- Test „Leben in Deutschland“ oder „Einbürgerungstest“
- unterschriebenes Belehrungsblatt
- ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
| Leistungen | Gebühren |
|---|---|
|
Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
|
Erteilung Niederlassungserlaubnis über 18 Jahre |
113,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Frau Baumann | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3362 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Kaiser | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3350 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Kaßler | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3748 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Scharf | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3768 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Hecht | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3351 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Oertel | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3367 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Ritter | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3357 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Rudolph | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3356 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Stein | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3745 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Kurch | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3496 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Pihl | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3764 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Rothe | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3766 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Herr Schmiedel | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3359 Fax: 0049 3641 49-3769 |
| Frau Timmler | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3759 Fax: 0049 3641 49-3769 |