Mittel zur Umsetzung familienunterstützender Maßnahmen beantragen
Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege und kirchliche Träger können sich bei der Umsetzung familienunterstützender Maßnahmen von der Stadt Jena unterstützen lassen.
Details
Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ)
Die Mittel für die Umsetzung familienunterstützender Maßnahmen werden durch das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) zur Verfügung gestellt.
Antrag
Wenn Sie eine familienunterstützende Maßnahme umsetzen wollen, dann finden Sie das entsprechende Antragsformular unter -> Formulare.
Zuwendungsvoraussetzung für die Kommunen ist eine Gesamtplanung der bedarfsgerechten familienunterstützenden Maßnahmen, Angebote und Einrichtungen. Dies schließt eine Bestandserhebung und Bedarfsermittlung für alle Handlungsfelder im Landesprogramm ein.
Dieser Fachspezifische integrierte Plan der Stadt Jena wurde am 28.10.2018 vom Sozialausschuss verabschiedet (18/2048-BV: Fachspezifischer integrierter Plan im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen/ Familie eins99“) und bildet für fünf Jahre die Planungsgrundlage im Landesprogramm.
LSZ-Richtlinie der Stadt Jena
Für die Vergabe dieser Ressourcen hat die Stadt eine Richtlinie (LSZ-Richtlinie der Stadt Jena) und einen Projektantrag für Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege und kirchliche Träger erstellt, auf deren Grundlage die Antragstellung und Bewilligung der Mittel erfolgt. Der Planungsbeirat LSZ fungiert als fachliches Gremium. Mitglieder des Planungsbeirates sind:
- der Dezernent für Familie, Bildung und Soziales
- die Vorsitzende des Sozialausschusses
- die Fachdienstleiterinnen der Fachdienste Gesundheit, Soziales, Jugendhilfe und Jugend und Bildung
- eine Vertreterin des Paritätischen Wohlverbandes, Kreisgruppe Jena
- eine Vertreterin des Jenaer Bündnis für Familie
- die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Jena.
Der Sozialausschuss entscheidet über die Vergabe.
Fristen
Für das Jahr 2024 wird für die Projektanträge die Antragsfrist auf den 14.10.2024 festgelegt. Unterjährig können – in Abhängigkeit von vorhandenen Restmitteln des Landes – Projektanträge bis zum 15.06. des jeweiligen Förderjahres bei der Stadt Jena gestellt werden.
Der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag ist postalisch bei der
Stadtverwaltung Jena
Dezernat für Familie, Bildung und Soziales
Team Integrierte Sozialplanung
Lutherplatz 3
07743 Jena
einzureichen.
Die ausgefüllte PDF-Datei ist zudem per E-Mail an lsz@jena.de(Link sendet E-Mail) zu senden.
Bei einer Bewilligung muss eine Registrierung gemäß der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinie der Stadt Jena erfolgen.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen vom 18.12.2018
- Richtlinie zum Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (Richtlinie LSZ) vom 18.07.2022
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Barbara Wolf | Fachdienstleiterin Fachdienst Soziales |
E-Mail: lsz@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-4600 Fax: 0049 3641 49-4604 |
Frau Dr. Konstanze Tenner | Teamleiterin Team Integrierte Sozialplanung |
E-Mail: lsz@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-2733 Fax: 0049 3641 49-2704 |
Herr Daniel Meier | Planungskoordinator Armutsprävention Team Integrierte Sozialplanung |
E-Mail: lsz@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-2758 Fax: 0049 3641 49-2704 |