
In Kürze
Wenn Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung Waren oder Leistungen anbieten oder Bestellungen für Waren oder Leistungen aufsuchen wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Das Gleiche gilt für die Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als Schausteller.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- vollständig ausgefüllter Antrag Reisegewerbekarte -> Formulare
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung bei Erlaubnisantrag)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung im Bürgerservice)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Öffnungszeiten
Der Fachdienst ist weiterhin geschlossen, ab dem 02.06.2020 ist ein eingeschränkter Publikumsverkehr wieder möglich. Falls eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, ist dies nur nach telefonischer Terminabsprache zu den nachfolgend angegebenen Zeiten möglich:
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Zur Terminabsprache wenden Sie sich an die angegebenen Ansprechpartner.
Hinweis
Bitte vergessen Sie die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung nicht.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
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Erteilung Reisegewerbekarte |
50 bis 400 € (einzelfallabhängig, nach Verwaltungsaufwand) |
Auszug Gewerbezentralregister | 13 € |
Führungszeugnis (im Bürgerservice) | 13 € |
Die Zahlung ist in bar oder mit EC-Karte möglich.
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Kammacher | Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten Handelsgeschäfte, Reisegewerbe, Reisebüros, Gaststätten, Beherbergung, Spielhallen, Veranstaltungsservice, Promotion, Werbung Team Gewerbe |
E-Mail: gewerbe@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2162 Raum: 01.01_07 |