Veranstaltungen anmelden / anzeigen
Öffentliche Veranstaltungen unterliegen nach § 42 Abs. 1 ThürOBG einer siebentägigen Anzeigefrist.
Details
Öffentliche Veranstaltungen
Anmeldungen von anzeigepflichtigen öffentlichen Veranstaltungen richten Sie bitte an veranstaltungen-obg@jena.de. Nutzen Sie hierfür bitte den Online-Antrag.
Für öffentliche Vergnügungen mit einem erhöhtem Gefährdungspotential kann zusätzlich zur Veranstaltungsanzeige ein Sicherheitskonzept erforderlich sein. Sofern behördenseitig ein Sicherheitskonzept gefordert wird oder Sie zur Selbstreflexion der Veranstaltungsrisiken eine Gefährdungsanalyse durchführen möchten, können Sie das bereitgestellte "Muster-Sicherheitskonzept" nutzen.
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Hinweise
Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO).
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Herr Sebastian Wick | Fachdienstleiter Veranstaltung mit Sondernutzung, Feuerwerk Fachdienst Kommunale Ordnung |
E-Mail: ordnung@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2505 Raum: 01.01_25 |