
In Kürze
Öffentliche Veranstaltungen sind laut Thüringer Ordnungsbehördengesetz eine Woche vor Beginn anzuzeigen.
Bitte beachten Sie den Leitfaden für Veranstalter, welcher die wichtigsten Fragen hinsichtlich der Durchführbarkeit von Veranstaltungen auf Grundlage der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 beantwortet.
Öffnungszeiten
Der Fachdienst ist weiterhin geschlossen, ab dem 02.06.2020 ist ein eingeschränkter Publikumsverkehr wieder möglich. Falls eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, ist dies nur nach telefonischer Terminabsprache zu den nachfolgend angegebenen Zeiten möglich:
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Zur Terminabsprache wenden Sie sich an die angegebenen Ansprechpartner.
Hinweis
Bitte vergessen Sie die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung nicht.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Thüringer Verordnung über die Kosten Ordnungsbehördlicher Maßnahmen (ThürOBKostV).
Der § 53 Ordnungsbehördengesetz regelt den Kostenersatz.
Ansprechpartner
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Günzel | Sachbearbeiterin Sondernutzung Veranstaltung mit Sondernutzung, Feuerwerk Team Kommunale Sicherheit |
E-Mail: sondernutzung_fdko@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2543 Raum: 01.01_27 |