
In Kürze
Öffentliche Veranstaltungen unterliegen nach § 42 Abs. 1 ThürOBG einer siebentägigen Anzeigefrist. Eine infektionsschutzrechtliche Anzeigepflicht besteht aktuell nicht.
Details
Öffentliche Veranstaltungen
Anmeldungen von anzeigepflichtigen öffentlichen Veranstaltungen richten Sie bitte an veranstaltungen-obg@jena.de. Nutzen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Hinweise
Ab 16.05.2022 sind nach telefonischer Abstimmung wieder persönliche Vorsprachen möglich. Zur Terminabsprache wenden Sie sich an die angegebenen Ansprechpartner.
Bitte vergessen Sie die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung nicht.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Thüringer Verordnung über die Kosten Ordnungsbehördlicher Maßnahmen (ThürOBKostV).
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Günzel | Sachbearbeiterin Sondernutzung Veranstaltung mit Sondernutzung, Feuerwerk Team Kommunale Sicherheit |
E-Mail: sondernutzung_fdko@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2543 Raum: 01.01_27 |