Vorläufigen Reisepass beantragen
Muss die Ausstellung eines Reisedokumentes sofort erfolgen, können Sie einen sogenannten vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser wird nur in den Fällen ausgestellt, in denen weniger als 72 Stunden bis zum Reiseantritt verbleiben (Nachweis erforderlich). Der Vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt und ist maschinenlesbar, enthält jedoch keinen Chip als Speichermedium.
Beachten Sie daher bitte immer die Einreisebestimmungen der betreffenden Staaten. Nicht jeder Grenzübertritt ist mit einem vorläufigen Reisepass möglich!
Dauer der Gültigkeit
Ein Vorläufiger Reisepass wird mit einer Gültigkeit von maximal 1 Jahr ausgestellt und kann nicht verlängert werden.
Ausstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres
Reisepässe für minderjährige Kinder können nur mit Zustimmungserklärung (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) der sorgeberechtigten Elternteile beantragt werden. Des Weiteren ist ein Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge oder bei unverheirateten Eltern zwingend notwendig (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheiningung des Jugendamtes).
Hat das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist bei der Beantragung die Anwesenheit des Kindes und eines sorgeberechtigten Elternteils zwingend erforderlich.
Verlust, Diebstahl
Der Verlust oder Diebstahl eines gültigen Reisepasses ist schriftlich ggf. persönlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bitte das Duplikat mitbringen.
Antragstellung
Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich. Für die Beantragung ist persönliches Erscheinen erforderlich. Bei der Beantragung für Personen unter 18 Jahren, ist die Anwesenheit des Kindes und eines sorgeberechtigten Elternteils zwingend erforderlich.
Dauer der Herstellung
Der Vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt.
Ausgabe / Abholung
Sofern Sie im Besitz eines alten, noch nicht entwerteten, Reisepasses sind, muss dieser bei der Abholung/Mitnahme des neuen Reisepasses zur Entwertung vorgelegt werden. Die Ausgabe des Reisepasses erfolgt grundsätzlich an die antragstellende Person. Lediglich bei Personen unter 18 Jahren oder bei Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Reisepasses an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten.
Im Falle der nicht sofortigen Aushändigung bei Beantragung, erfolgt die Ausgabe der produzierten Personaldokumente an der Zentralen Anmeldung im EG des Löbdergraben 12.
- Identität/Namensführung: Zur Feststellung Ihrer Identität bringen Sie bitte Ihren aktuellen (oder ggf. abgelaufenen) Personalausweis und, soweit vorhanden, Ihren aktuellen (oder ggf. abgelaufenen) Reisepass mit. Zur Überprüfung der Namensführung ist eine aktuelle Personenstandsurkunde (im Original!) vorzulegen. Je nach Familienstand kann das eine Geburtsurkunde oder eine Eheurkunde sein (Buch der Familie auch möglich). Falls Sie Ihre letzte standesamtliche Urkunde, welche in Jena ausgestellt wurde, nicht mehr auffinden, können Sie eine Ersatzausstellung der standesamtlichen Urkunde aus Jena ganz bequem online beantragen. Die Vorlage von aktuellen Personenstandsurkunden ist im Rahmen der Vervollständigung des Melderegisters nach § 3 Bundesmeldegesetz zum Datenvergleich sowie zum Nachtrag von fehlenden Daten erforderlich.
- Lichtbild: Bitte bringen Sie ein neues (nicht älter als 3 Monate!), biometrisches Lichtbild mit. Das Bild muss 3,5x4,5 cm groß sein.
- Nachweis über die Dringlichkeit (z.B. Buchungsbestätigung)
- Zustimmungserklärung und Sorgerechtsnachweis bei Beantragung für Personen unter 18 Jahren
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang abholen (ohne Termin).
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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April | 06.04. und 20.04.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Mai | 11.05. und 25.05.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juni | 08.06. und 22.06.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juli | 06.07. und 20.07.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
August | 03.08., 17.08. und 31.08.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Leistungen | Gebühr |
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Vorläufiger Reisepass | 26,00 € |
- Passgesetz
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |