eID-Karte für Staatsangehörige der EU und des EWR beantragen
Die eID-Karte ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis bei Online-Vorgängen. Weiterhin ist das sogenannte Vor-Ort-Auslesen möglich.
Die eID-Karte ist wiederum kein Personal-, Reise- oder Aufenthaltsdokument und dient nicht zum Nachweis Ihrer aktuellen Meldeanschrift.
Details
Seit 01.01.2021 können Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Voraussetzungen
- Besitz einer Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
- kein Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
- antragstellende Person muss mindestens 13 Jahre alt sein
- Hauptwohnsitz in Jena
Gültigkeitsdauer
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht zulässig. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer kann eine neue eID-Karte beantragt werden.
Verlust, Diebstahl
Der Verlust oder Diebstahl einer gültigen eID-Karte ist schriftlich ggf. persönlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bitte das Duplikat mitbringen.
Ablauf/Fristen
Antragstellung
Die Antragstellung muss im Rahmen der persönlichen Vorprache erfolgen. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig. Jugendliche, die mindestens 13 Jahre alt sind, dürfen den Antrag allein stellen. Ihre persönliche PIN-Nummer zum Dokument für die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) wird Ihnen bereits bei Antragstellung ausgehändigt.
Abholung oder Direktversand
Abholung
Die Briefbenachrichtigung über die Fertigstellung des Dokumentes ist seit dem 17.02.2025 entfallen. Sie haben jedoch die Option bei der Antragstellung eine E-Mail-Adresse zur Benachrichtigung über die Fertigstellung und Möglichkeit zur Abholung des Dokumentes erfassen zu lassen.
Sofern Sie noch eine alte eID-Karte besitzen, ist diese bei der Abholung der neuen eID-Karte abzugeben.
Die Ausgabe der produzierten eID-Karte erfolgt an der Zentralen Anmeldung im Erdgeschoss.
Vertretung bei der Abholung
Sie können sich bei der Abholung vertreten lassen. Die Ausgabe kann an eine von der antragstellenden Person bevollmächtigten Person erfolgen, diese Person hat sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises (eines EU- oder Schengen-Raum-Landes) oder gültigen Reisepasses (übrige Länder) zu identifizieren. Nutzen Sie für eine Bevollmächtigung einer anderen Person zur Abholung Ihres Dokumentes unbedingt das Formular unter Downloads.
Direktversand
Ihr fertiggestelltes Dokument kann auf Wunsch kostenpflichtig (siehe Gebühren) ausschließlich an Ihre Hauptwohnung in Deutschland geliefert werden. Die Sendung wird ausschließlich an Sie persönlich übergeben.
Der Versand für Reisepässe ist ab dem 18. Geburtstag möglich. Personalausweise und eID-Karten können ab dem 16. Geburtstag versendet werden. Ausweisdokumente für Kinder oder betreute Personen sowie Express-Reisepässe können nur in der Behörde abgeholt werden.
Für die Übergabe an der Wohnungstür oder in der Postfiliale (nach erfolglosem ersten Zustellversuch) benötigen Sie Ihren gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass), um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren und Irrtümer bei der Aushändigung zu vermeiden. Die alte eID-Karte wird bereits bei der Beantragung eingezogen und kann nicht mehr genutzt werden.
Die Option des Direktversands ist bereits bei der Beantragung des neuen Dokumentes anzugeben, die Mitarbeitenden des Bürgerservice beraten Sie gern.
Unterlagen
- gültiger ausländischer Personalausweises (eines EU- oder Schengen-Raum-Landes) oder gültiger Reisepasses (übrige Länder)
- falls vorhanden, die bisherige eID-Karte
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
| Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
| Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
|---|---|---|
| Januar | 10.01. und 24.01.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Februar | 07.02. und 21.02.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| März | 07.03. und 21.03.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| April | 11.04. und 25.04.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Mai | 09.05. und 23.05.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Juni | 06.06. und 20.06.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Juli | 04.07. und 18.07.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| August | 01.08. und 15.08.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| September | 05.09. und 19.09.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Oktober | 10.10. und 24.10.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| November | 07.11. und 21.11.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Dezember | 05.12. und 19.12.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Gebühren
| Leistung | Gebühr |
| eID-Karte | 37,00 € |
| Direktversand | 15,00 € |
Rechtsgrundlagen
-
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |