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Elterngeld beantragen

Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nach der Geburt eines Kindes. Es orientiert sich an der Höhe des wegfallenden Erwerbseinkommens und soll der Familie in den ersten Lebensmonaten nach der Geburt einen finanziellen Schonraum ermöglichen, um sich in das Familienleben einzufinden.

Das Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Diese Varianten können miteinander kombiniert werden.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig (max. 32 Wochenstunden) sind.

Beiden Elternteilen stehen insgesamt zwölf Monatsbeträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und einer von ihnen nach Geburt weniger Einkommen hat als davor, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. Elterngeld muss mindestens für zwei und kann höchstens für zwölf Monate in Anspruch genommen werden.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus ist eine Variante des Elterngeldes, vor allem für Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es bietet zudem die Möglichkeit, die Bezugszeit des Elterngeldes zu verdoppeln. Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlusmonate. Die Ausübung einer Teilzeittätigkeit ist nicht zwingend erforderlich. Das ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte vom Basiselterngeld und kann über den 14. Lebensmonat hinaus gezahlt werden.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Leistung zum Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Hier werden zwei, drei oder vier zusätzliche ElterngeldPlusmonate für jeden Elternteil gewährt, wenn beide Eltern gleichzeitig in zwei, drei oder vier aufeinander folgenden Monaten eine Erwerbstätigkeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden ausüben. Der Partnerschaftsbonus muss mindestens für zwei Lebensmonate und kann höchstens für vier Lebensmonate beantragt werden.

Längerer Bezug von Elterngeld bei Frühchen/Frühgeborenen

Elterngeld kann länger bezogen werden, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt. Die zusätzlichen Monate Basiselterngeld sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Geburt des Kindes mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin entspricht 1 zusätzlichen Monat Basiselterngeld
  • Geburt des Kindes mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin entspricht 2 zusätzlichen Monaten Basiselterngeld
  • Geburt des Kindes mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin entspricht 3 zusätzlichen Monaten Basiselterngeld
  • Geburt des Kindes mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin entspricht 4 zusätzlichen Monaten Basiselterngeld

Auch hier kann das Basiselterngeld in ElterngeldPlus umgewandelt werden.

Voraussetzungen

Elterngeld kann beantragen, wer:

  • seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht
  • nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 32 Wochenstunden) ausübt
  • im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 250.000,00 Euro hatte (bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 300.000,00 Euro)

Elterngeld können folgende Personen beziehen:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Beamtinnen und Beamte
  • Studierende
  • Auszubildende
  • Erwerbslose
  • Hausfrauen oder Hausmänner
  • Adoptiveltern
  • Verwandte bis zum dritten Grad (Ausnahmefälle)

Elterngeld kann nur für volle Lebensmonate des Kindes beantragt werden.

Ein Lebensmonat dauert jeweils vom Tagesdatum der Geburt in einem Monat bis zum Tag vor dem Geburtsdatum im nächsten Monat. Bei Geburt am 15. eines Monats endet der Lebensmonat also am 14. des Folgemonats.

Hinweise zur Berechnung von Elterngeld

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich an dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, das dem Elternteil in den zwölf Monaten vor der Geburt zur Verfügung stand. Es ersetzt 65 % bzw. 67 % des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens. Für Geringverdiener gibt es eine höhere Ersatzrate. Anspruchsberechtigte erhalten mindestens 300,00 Euro (Basiselterngeld) bzw. 150,00 Euro (ElterngeldPlus) und maximal 1.800,00 Euro (Basiselterngeld) bzw. 900,00 Euro (ElterngeldPlus).

Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens:

  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung werden pauschal vom laufenden Steuerbrutto abgezogen
  • außerdem erfolgt ein Pauschalabzug von 83,33 Euro für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1/12 von 1.000,00 Euro)
  • sonstige Bezüge sowie steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt

Geschwisterbonus:

Den Geschwisterbonus erhält man zusätzlich zum errechneten Elterngeld, solange ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren mit im Haushalt leben. Der Bonus beträgt 10 % des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75,00 Euro. Bitte reichen Sie einen aktuellen Kindergeldnachweis in Kopie ein (nicht älter als 3 Monate). Bei Mehrlingsgeburten besteht der Anspruch auf Elterngeld je Kind. Das Elterngeld erhöht sich um je 300,00 Euro für jedes weitere Mehrlingskind.

Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben Sie die Möglichkeit, mit dem Elterngeldrechner/Elterngeldplaner die Höhe Ihres Elterngeldes zu ermitteln und die verschiedenen Elterngeldmodelle auszutesten (siehe Links).

Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie bei uns oder als Download (siehe Links). Bitte beachten Sie, dass Sie den Elterngeldantrag über ElterngeldDigital (Online-Antragstellung) ausdrucken und diesen unterschrieben bei uns einreichen. Eine automatische Online-Übertragung erfolgt nicht.

Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.

  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde des Kindes "Zur Beantragung von Elterngeld" im Original
  • Einkommensnachweise (siehe unten)
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld bzw. Ablehnung von Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse im Original (Ausfertigung für die Elterngeldstelle)
  • Verdienstbescheinigung mit Arbeitgeberzuschuss in Kopie oder Arbeitgeberbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld während der Mutterschutzfrist (siehe Downloads)
  • Elternzeitbestätigung vom Arbeitgeber in Kopie
  • bei Teilzeittätigkeit im Elterngeldbezugszeitraum: Nachweis vom Arbeitgeber über die wöchentliche Arbeitszeit und den voraussichtlichen Verdienst
  • ggf. aktueller Kindergeldnachweis (nicht älter als drei Monate, z. B. Kontoauszug) in Kopie
  • ggf. Aufenthaltstitel in Kopie
  • ggf. Nachweis über die Frühgeburt und den voraussichtlichen Entbindungstermin (z. B. Mutterpass) in Kopie

Einkommensnachweise (in Kopie):

  • bei nichtselbstständiger Tätigkeit: zwölf Verdienstbescheinigungen vor Geburt/Beginn der Mutterschutzfrist
  • bei selbstständiger Tätigkeit: Steuerbescheid vom Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes (Vorjahr) oder letzter vorliegender Steuerbescheid + Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) Vorjahr, Prognose für Bezugszeitraum
  • bei selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit: alle Verdienstbescheinigungen des Vorjahres, Steuerbescheid vom Vorjahr oder letzter vorliegender Steuerbescheid + Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) Vorjahr, Prognose für Bezugszeitraum
  • Beachte: Ausnahmen möglich (z. B. Bezug von Elterngeld für ein Vorkind)

Bitte beachten Sie:

  • Sollten Sie Nachfragen zu Ihrem Elterngeld bzw. Elterngeldantrag haben oder wollen Sie uns Unterlagen einreichen (postalisch oder per E-Mail), achten Sie bitte darauf, dass Sie den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes mit angeben (andernfalls kann keine Zuordnung erfolgen).
  • Für Anfertigungen von Kopien in der Elterngeldstelle müssen Sie 0,50 Euro pro kopierter Seite entrichten.

Terminvereinbarung erforderlich

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Diese können Sie entweder über die Online-Terminvereinbarung Familienservice oder telefonisch vornehmen.

Es wird darum gebeten, dass Sie Ihre Anliegen möglichst per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch erledigen.

Tag Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag

08:30 – 13:00 Uhr

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Stolpmann

Mitarbeiter

Geburt am jeweiligen Tag des Monats: 01. - 15.

Team Familienservice

E-Mail: elterngeld@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3845

Frau Ahrens

Mitarbeiterin

Geburt am jeweiligen Tag des Monats: 01. - 15.

Team Familienservice

E-Mail: elterngeld@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3844

Frau von der Gönna

Mitarbeiterin

Geburt am jeweiligen Tag des Monats: 16. - 31.

Team Familienservice

E-Mail: elterngeld@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3846

Frau Schollmeyer

Mitarbeiterin

Geburt am jeweiligen Tag des Monats: 16. - 31.

Team Familienservice

E-Mail: elterngeld@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3848

Frau Schmidt

Mitarbeiterin

Team Familienservice

E-Mail: elterngeld@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3847

Standort

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