
In Kürze
Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Ausbildung oder zum Studium zeitlich befristet und zweckgebunden erteilt werden. Der festgelegte Zweck und die damit verbundenen Auflagen gehen aus dem Wortlaut der Aufenthaltserlaubnis hervor.
Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung. Es werden die gleichen Unterlagen wie für die Erstbeantragung benötigt.
Details
Ausländern kann zur Studienbewerbung, Studienvorbereitung (beispielsweise Sprachkurs) und zum Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen, Fern- oder Teilzeitstudien genügen nicht.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monaten zur Suche nach einem dem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz verlängert werden.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen oder zum Schulbesuch ist in Einzelfällen möglich. Sofern die Bundesagentur für Arbeit zustimmt, kann zudem eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden.
Unterlagen
- ausgefülltes Formular (-> siehe Formulare)
- Reisepass
- ein biometrisches Passfoto (Format 35 x 45 mm)
- Anmeldung beim Bürgerservice
- Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag)
- Krankenversicherungsnachweis
- Studentenausweis
- Bescheinigung über die Studiendauer (erhältlich im Studierenden-Service-Zentrum bzw. im Internationalen Büro [Gaststudierende und DSH-Kurs Teilnehmer] der Friedrich-Schiller-Universität Jena oder beim Studierendensekretariatsleiter der Ernst-Abbe-Hochschule Jena)
- Nachweise über die Art der Finanzierung des Studiums (beispielsweise Verpflichtungserklärung, Stipendiumsnachweis, Sperrkonto, Kontoauszug, ...)
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
---|---|
Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
Erteilung Aufenthaltserlaubnis |
100,00 € |
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis 3 Monate |
96,00 € |
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate |
93,00 € |
Änderung Aufenthaltserlaubnis incl. Verlängerung | 98,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Termin
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin über die Online-Terminvereinbarung.
Um einen Termin vereinbaren zu können, müssen Sie in Jena mit Hauptwohnsitz angemeldet sein.
Mit der Terminkennung anmelden
Mit dem Vorsprachetermin erhalten Sie eine Terminkennung zugeteilt. Wenn Sie nicht pünktlich sind verfällt der Termin. Eine halbe Stunde vor dem Termin können Sie sich am mehrsprachigen Anmeldeterminal der Ausländerbehörde mit der Terminkennung anmelden. Sie brauchen kein Ticket ziehen!
Terminbestätigung gilt als Fiktionsbescheinigung
Wird der Termin über unsere Termin-Onlinevereinbarung gewählt, erhalten Sie mit der verbindlichen Terminbestätigung eine Fiktionsbescheinigung, die Sie ausdrucken können. Diese Fiktionsbescheinigung hat in Deutschland Gültigkeit und überbrückt die Zeit bis zum Vorsprachetermin.
Ansprechpartner
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Kaßler | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3748 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 03_13 |
Frau Scharf | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3768 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 03_13 |
Frau Kaiser | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3350 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 03_14 |
Herr Rudolph | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3356 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 03_19.01 |
Frau Ritter | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3357 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 04_03 |
Herr Stein | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3745 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 04_04 |
Herr Frank | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3742 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 03_08 |
Frau Eberhardt | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3766 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 03_07b |
Frau Bauer | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3764 Fax: 0049 3641 49-3769 Raum: 03_07b |