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Cancellare l'appartamento

Ihre Nebenwohnung können Sie bei der Gemeinde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes abmelden. Ihren Wegzug ins Ausland melden Sie bitte Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.

Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist es nicht mehr erforderlich sich abzumelden. Es genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes, die die bisherige Meldebehörde verständigt.

Se la residenza principale viene trasferita all'estero, l'obbligo di cancellazione, indicando il futuro indirizzo (se noto), rimane come prima. Allo stesso modo, una residenza secondaria deve essere cancellata se viene ceduta senza sostituzione.

Dal 01.11.2015, la conferma di partenza di un fornitore di alloggi deve essere presentata al momento della cancellazione della registrazione. Contattate il vostro padrone di casa per questo scopo.

Antragstellung

Per E-Mail

Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie per E-Mail an bs-antrag@jena.de(Link sendet E-Mail) beantragen. Die Meldebestätigung wird Ihnen zugesandt.

Folgende eingescannte Unterlagen sind der E-Mail als Anhang beizufügen:

  • Formular zur Abmeldung bei der Meldebehörde (siehe Links)
  • Personalausweis (beidseitig) und/oder Reisepass
Persönliche Vorsprache

Mit Terminvereinbarung können Sie die Abmeldung der Nebenwohnung sowie die Abmeldung ins Ausland persönlich im Bürgerservice beantragen.

 

  • Carta d'identità o passaporto - Si prega di notare la validità del documento.
  • Conferma del fornitore di alloggi per il trasloco

Hinweis eingeschränkter Betrieb im Zeitraum 26.03.-02.04.2025

Aufgrund einer Softwareumstellung im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025 bzw. bis 02.04.2025 kommt es zu Einschränkungen des Dienstleistungsangebotes. Kfz-Angelegenheiten sind hiervon kaum betroffen (geringfügige Einschränkung siehe nachfolgende Tabelle).

Eine Online-Terminvereinbarung ist für den Zeitraum 26.03. bis 31.03.2025 nicht möglich. Terminvereinbarungen für diesen Zeitraum können ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 0049 3641 49-3800 oder vor Ort erfolgen.

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen können im genannten Zeitraum aus technischen Gründen nicht angeboten werden.

Leistungen Zeitraum Einschränkung
Wohnung an-, um- und abmelden 26. - 28.03.2025
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte beantragen und abholen 26. - 28.03.2025
PIN-Änderungen bei der Onlineausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte 26. - 28.03.2025
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte - Verlust erklären und Wiederauffinden 26. - 28.03.2025
Kfz-Zulassungsvorgänge, die im Vorfeld eine An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes in Jena erfordern (Adressänderungen von Privatpersonen) 26. - 28.03.2025
Bewohnerparkausweis beantragen oder verlängern 26. - 28.03.2025
Parkerleichterung und Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen 26. - 28.03.2025
Meldebescheinigung beantragen 26. - 28.03.2025
Führungszeugnis beantragen (bitte Führungszeugnis alternativ online beantragen(Link ist extern)) 26. - 28.03.2025
Melderegisterauskunft 26. - 28.03.2025
Beglaubigungen in Kombination mit der Bestätigung der aktuellen Meldeadresse 26. - 28.03.2025
Onlineanträge, mit Ausnahme von i-Kfz 24.03. - 31.03.2025
Jenabonus beantragen oder verlängern 26.03. - 02.04.2025

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(Link ist extern) oder telefonisch. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 31.03.2025.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
Januar 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr
April 12.04.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 03.05. und 17.05.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 07.06. und 21.06.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 05.07. und 19.07.2025 09:00 - 13:00 Uhr
August 02.08. und 16.08.2025 09:00 - 13:00 Uhr
September 06.09., 13.09. und 27.09.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
  • Legge federale di registrazione (BMG)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Squadra di servizio al cittadino

E-Mail: buergerservice@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

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