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Spese funerarie

Bestattungskosten können auf Antrag vom Sozialhilfeträger übernommen werden.

Durch die Übernahme der Bestattungskosten soll der Verpflichtete in die Lage versetzt werden, eine schlichte, aber würdevolle Bestattung des Verstorbenen in Auftrag zu geben, obwohl der Nachlass nicht ausreicht und ihm selbst die Kostentragung nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten ist.

Tag Zeiten

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

 

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Lutherplatz 3
07743 Jena
Germania

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