Mietspiegel für Wohnraummieten
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete gem. § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese gibt die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit (einschließlich der energetischen Beschaffenheit) und Lage wieder.
Aktueller Hinweis
Der Mietspiegel aus dem Jahr 2023 wurde mit dem Verbraucherpreisindex für die Nettokaltmieten für Thüringen fortgeschrieben und kann seit dem 07.09.2026 als einfacher Mietspiegel zur Orientierung heran gezogen werden.
Details
Er dient als Orientierungshilfe, gleichermaßen für Mieter/-innen und Vermieter/-innen. Er kann Mieter/-innen vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen schützen und bietet gleichzeitig Vermieter/-innen eine Übersicht über die üblicherweise gezahlten Mieten und stellt neben der Benennung von drei vergleichbaren Wohnungen, dem Sachverständigengutachten und der Auskunft aus einer Mietdatenbank eine der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung der Vergleichsmiete dar.
Sie finden die Mietspiegelbroschüre und den Methodenbericht unter Downloads. Ihre ortsübliche Vergleichsmiete können Sie auch über die Online-Berechnung ermitteln.
Geltungsbereich
Der Mietspiegel ist grundsätzlich nur für vermietete Wohnungen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen im Stadtgebiet von Jena anwendbar, nicht jedoch auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Darüber hinaus sind folgende Wohnungen vom Mietspiegel ausgeschlossen:
- Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden und somit einer Mietpreis- und/oder Belegungsbindung unterliegen
- Wohnungen mit gewerblich oder teilgewerblich genutzten Räumen
- Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen
- vollständig untervermieteter Wohnraum
- Wohnungen in Heimen und Anstalten, in denen Zusatzleistungen des Vermieters gewährt werden, z. B. Verpflegung, Betreuung, med. Einrichtung
- Wohnraum in einer heimähnlichen Unterkunft, z. B. in Studenten- oder Jugendwohnheimen
- Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist
- Wohnungen, für die ein Staffelmietvertrag vereinbart worden ist
- Wohnungen mit Zeitmietvereinbarungen und festen Mietzinsvereinbarungen über eine Zeitdauer von mehr als drei Jahren
- möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen
- Wohnungen, deren Küche, Toilette und Bad von anderen Mietparteien mitbenutzt werden
- Wohnungen, die nicht vom Vermieter mit Bad, WC und Sammelheizung ausgestattet sind
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
|
Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Frau Schlegel | Sachbearbeiterin Wohnungsbauförderung Team Wohnen und Quartierentwicklung |
E-Mail: wbf@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5131 Fax: 03641 49-5205 Raum: 02_35 |