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Personalausweis beantragen

Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines Reisepasses oder vorläufigen Personalausweises genügt werden.

Dauer der Gültigkeit

Ein Personalausweis wird bis zur Vollendung des 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab Vollendung des 24. Lebensjahres für 10 Jahre ausgestellt.

Möglichkeiten, Funktionsweise, Sicherheitsaspekte

Bitte informieren Sie sich nach der Antragstellung über die Möglichkeiten, die Funktionsweise, Sicherheitsaspekte und den Sperrnotruf auf dem Personalausweisportal.

  • Fingerabdrücke: Der Personalausweis enthält ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium, auf dem die Fingerabdrücke gespeichert werden.
  • eID-Funktion: Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist bei der Abholung Ihres Personalausweises der elektronische Identitätsnachweis (eID-Funktion) gemäß § 10 Abs. 1 und 2 PAuswG eingeschaltet.
  • Sicherheit und Datenschutz

Ausstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres

Die Ausstellung eines Personalausweises ist möglich. Für die Beantragung ist die persönliche Anwesenheit des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich. Wird der Personalausweis von nur einem Sorgeberechtigten beantragt, ist die schriftliche Zustimmungserklärung (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) des anderen Sorgeberechtigten erforderlich. Die Anwesenheit mindestens eines Elternteils bei Beantragung und Abholung ist notwendig!

Des Weiteren ist ein Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge oder bei unverheirateten Eltern zwingend notwendig (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheiningung des Jugendamtes).

Verlust, Diebstahl

Der Verlust oder Diebstahl eines gültigen Personalausweises ist schriftlich ggf. persönlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bitte das Duplikat mitbringen.

Antragstellung

Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich. Für die Beantragung ist persönliches Erscheinen erforderlich. Bei der Beantragung für Personen unter 16 Jahren, ist die Anwesenheit des Kindes und eines sorgeberechtigten Elternteils zwingend erforderlich.

Dauer der Herstellung - Bundesdruckerei

Für die Herstellung eines Personalausweises benötigt die Bundesdruckerei in der Regel ca. 4 - 6 Wochen.

Ausgabe / Abholung

Sie erhalten ab dem 16. Lebensjahr von der Bundesdruckerei einen sogenannten PIN-Brief. Der Brief enthält die 5stellige Geheimnummer (Transport PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Nach Erhalt des PIN-Briefs können Sie Ihren Ausweis abholen. Den PIN-Brief der Bundesdruckerei benötigen Sie bei der Abholung nicht. Bitte verwahren Sie ihn zuhause und immer getrennt vom neuen Personalausweis auf.

Bei Personen unter 16 Jahren besteht die Option sich per E-Mail über die Fertigstellung und Möglichkeit zur Abholung des Dokumentes informieren zu lassen.

Sofern Sie im Besitz eines alten, noch nicht entwerteten, Personalausweises sind, muss dieser bei der Abholung des neuen Personalausweises zur Entwertung vorgelegt werden.

Die Ausgabe der produzierten Personaldokumente erfolgt an der Zentralen Anmeldung im Erdgeschoss.

Vertretung bei der Abholung

Sie können sich bei der Abholung vertreten lassen. Bitte füllen Sie dazu eine Vollmacht aus, die auch eine Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes enthalten muß. Geben Sie der bevollmächtigten Person diese Vollmacht sowie Ihren bisherigen Ausweis mit. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie sich nicht vertreten lassen. Die persönliche Vorsprache ist in diesem Fall erforderlich.

  • Identität/Namensführung: Zur Feststellung Ihrer Identität bringen Sie bitte Ihren aktuellen (oder ggf. abgelaufenen) Personalausweis und, soweit vorhanden, Ihren aktuellen (oder ggf. abgelaufenen) Reisepass mit. Zur Überprüfung der Namensführung ist eine aktuelle Personenstandsurkunde (im Original!) vorzulegen. Je nach Familienstand kann das eine Geburtsurkunde oder eine Eheurkunde sein (Buch der Familie auch möglich). Falls Sie Ihre letzte standesamtliche Urkunde, welche in Jena ausgestellt wurde, nicht mehr auffinden, können Sie eine Ersatzausstellung der standesamtlichen Urkunde aus Jena ganz bequem online beantragen. Die Vorlage von aktuellen Personenstandsurkunden ist im Rahmen der Vervollständigung des Melderegisters nach § 3 Bundesmeldegesetz zum Datenvergleich sowie zum Nachtrag von fehlenden Daten erforderlich.
  • Lichtbild: Bitte bringen Sie ein neues (nicht älter als 3 Monate!), biometrisches Lichtbild mit. Das Bild muss 3,5x4,5 cm groß sein.
  • Zustimmungserklärung und Sorgerechtsnachweis bei Beantragung für Personen unter 16 Jahren

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang abholen (ohne Termin).

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr
Leistungen Gebühr
Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 €
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 €
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgerservice (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei

 

  • Bundespersonalausweisgesetz
  • Thüringer Personalausweisgesetz