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Schuldner- & Verbraucherinsolvenzberatung

  1. Allgemeine Schuldnerberatung
  2. Verbraucherinsolvenzverfahren
  3. Miet- und Energieschulden
  4. Leistungen für Insassen im Justizvollzug

Die Beratung ist kostenfrei.

Unsere Beratungsleistungen für 1., 3. und 4. können wir nur für die Bürger der Stadt Jena anbieten.

1. Schuldnerberatung und 2. Verbraucherinsolvenzberatung

Wir bieten umfassende Beratung und Hilfestellung zu Ihrer bestehenden finanziellen und persönlichen Situation. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Konzept, wie Ihre Schuldensituation bewältigt werden kann. Wir übernehmen nicht Ihre Schulden, sondern zeigen Perspektiven zur Schulden-regulierung auf. Wir behandeln alle Ihre Angaben vertraulich, unter Einhaltung der Gesetze. Als anerkannte Beratungsstelle unterstützen wir Sie Im Falle eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beim außergerichtlichen Einigungsversuch und bei der Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens.

Was wir von Ihnen erwarten
  • eine aktive und vertrauensvolle Mitarbeit
  • dass Sie keine neuen Schuldverpflichtungen eingehen (Kredit, Bestellung, Umschuldung)
  • dass Sie keine neuen Zahlungsversprechen / Ratenzahlungen gegenüber Ihren Gläubigern machen (das gilt nicht bei aktuellen Mieterückständen, Stromschulden oder drohenden Haftstrafen)
  • verweisen Sie den Gläubiger auf Ihren Termin oder Ihre Vorsprache in der Schuldnerberatung
  • dass Sie keine Formulare bei Hausbesuchen unterzeichnen (Selbstauskunft, Abtretung)
  • dass Sie Ihre finanziellen Verhältnisse vollständig offen legen
  • dass Sie mit uns getroffene Vereinbarungen und Termine einhalten
Vorbereitung Ersttermin

Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise zur Vorbereitung des Ersttermins unter ->Downloads.

Offene Sprechstunde

Die offene Sprechstunde findet jeden Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr statt. Zu dieser Kurzberatung sollten Sie Auskunft geben über:

  • welche Ihrer Schulden drückt am meisten und warum
  • die Höhe der Überschuldung
  • Anzahl der Gläubiger
  • die Höhe und Art Ihrer Einkommen

3. Miet- und Energieschulden und 4. Leistungen für Insassen im Justizvollzug

Wir beraten und unterstützen Sie bei Miet- und Energieschulden. Unter bestimmten Voraussetzungen bieten wir Ihnen finanzielle Hilfen in Form von Übernahme der Miet- und Energieschulden und Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII. Für Insassen im Justizvollzug besteht die Möglichkeit der Übernahme der Mietkosten zur Beibehaltung des Wohnraums während der Inhaftierung. Untersuchungshaftinsassen können ein Taschengeld beantragen. Außerdem können auch Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII gewährt werden.

Bei Miet- oder Energieschulden stellen Sie einen Antrag auf Übernahme!

  • als erwerbstätige Person (15-65 Jahre): beim Eigenbetrieb Jenarbeit (Stadtrodaer Str. 1)

    Sekretariat Telefon 0049 3641 49-4701
  • als nicht erwerbstätige Person (im Renten- oder ohne Sozialleistungsbezug): zur Anspruchsberechnung beim Leistungsbetreuer der Grundsicherung Lutherplatz 3

Bürger mit Ablehnungsbescheiden von Jenarbeit und Bürger im Justizvollzug melden sich bitte bei:

Frau Seeber

2. Etage, Zi. 2_23

Lutherplatz 3

07743 Jena

Telefon 0049 3641 49-4603

Die notwendigen Formulare stehen unter „Unterlagen“ zum Download bereit.

 

Schuldnerberatung/Verbraucherinsolvenzberatung

Bitte bringen Sie Originalunterlagen nur nach Absprache mit der Beratungsstelle zum Erstgespräch in die Beratungsstelle mit.

Die genaue Einnahme- und Ausgabesituation zu kennen und zu gestalten, ist ein sehr wichtiger Teil der Schuldnerberatung. Bitte schauen Sie sich die Unterlagen an.

  • Fragebogen persönliche Daten
  • monatlicher Haushaltplan (mit Partner zusammen)
  • monatlicher Haushaltsplan für Immobilie (soweit Sie eine Immobilie nutzen)
  • Vermögensverzeichnis
  • Entstehungsgeschichte Ihrer Schulden
  • Gläubigerübersicht

Sie finden die Vordrucke unter Downloads zum Herunterladen.

Für die Antragstellung der Verbraucherinsolvenz dürfen ab dem 01.03.2002 nur noch die amtlichen Vordrucke für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren verwendet werden.

Seit 01.07.2010 gibt es das P-Konto. Auf Antrag können Sie den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen, sofern Unterhaltsverpflichtungen, welche Sie auch erfüllen, vorliegen. Die entsprechenden Belege sind für 3 Monate vorzulegen.

Sofern Sie Leistungen von jenarbeit erhalten, wird diese Bescheinigung dort direkt erstellt.

Miet- und Energieschulden/Justizvollzug

Den Antrag auf Gewährung von Leistung nach dem SGB XII können Sie unter „Downloads“ runterladen und ausdrucken. Dem ausgefüllten Antrag fügen Sie bitte an (soweit vorhanden und zutreffend):

  • Personalausweis/Pass
  • Chipkarte der Gesetzlichen Krankenversicherung oder Unterlagen über freiwillige Krankenversicherung
  • Schwerbehindertenausweis
  • Betreuerausweis/Vorsorgevollmacht
  • Nachweis über die Höhe der Miete:
    • Mietvertrag sowie letzte Mietänderungserklärung
    • bei Wohn- und Einsitzrecht: Übergabevertrag
    • Nebenkostennachweise
    • Kündigung, Räumungsklage/Urteil
  • Nachweise über sämtliches Einkommen, z.B.:
    • aktuell 3 Lohnzettel + Arbeitsvertrag
    • aktuelle Rentenanpassungsmitteilung
    • Bescheide über Betriebs-, Zusatz- und Stiftungsrenten
    • Bescheide über Versorgungsbezüge
    • Nachweise über Leibrenten etc.
    • Wohngeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld
    • BAföG, Unterhalt, ect.
  • Nachweise über sämtliches Vermögen, z.B.:
    • Auszüge aller vorhandenen Konten der letzten 3 Monate (lückenlos)
    • Sparbücher, Festgeld- oder Geldmarktkonten
    • Wertpapiere, Pfandbriefe, Anleihen
    • bei Haus- und Grundvermögen: aktueller Grundbuchauszug
    • bei Wohn-, Altenteils- oder Nießbrauchsrechten: Übergabevertrag
  • Policen von Unfall-, Lebens- und Sterbegeldversicherungen mit Nachweis des derzeitigen Rückkaufswertes
  • Aktuelle Ablehnungsbescheide von jenarbeit
  • Haftbescheinigung
  • Einverständniserklärung Datenschutz für jenarbeit, Vermieter, Wohngeld
Tag Zeiten
Dienstag – nur für Räumungstermine 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag – offene Sprechstunde 08:00 – 12:00 Uhr

Da wir nicht wissen, wie viele Ratsuchende zur offenen Sprechstunde kommen, ist es ratsam, dass Sie sich bis spätestens 11:30 Uhr einfinden.  Nach dem Zugang über die offene Sprechstunde arbeiten unsere Beraterinnen auch mit Terminvergaben.

 

Die Beratung ist kostenfrei.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Hörmann

Sachbearbeiterin

für die Buchstaben: A-H

Team Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

E-Mail: schuldnerberatung@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4651

Fax: 0049 3641 49-4650

Frau Körner

Sachbearbeiterin

für die Buchstaben: I-O

Team Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

E-Mail: schuldnerberatung@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4664

Fax: 0049 3641 49-4650

Frau Rink

Sachbearbeiterin

für die Buchstaben: P-Z

Team Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

E-Mail: schuldnerberatung@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4606

Fax: 0049 3641 49-4650

Frau Seeber

Verwaltungskraft der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Team Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

E-Mail: schuldnerberatung@jena.de

Telefon: 0049 3641 49 4603

Fax: 0049 3641 49 4650

Miet- und Energieschulden

Miet- und Energieschulden; Leistungen für Insassen im Justizvollzug

Team Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

E-Mail: mietschulden@jena.de

Telefon: 0049 3641 49 4603

Podcasts

Die Pandemie hat oftmals auch Auswirkungen auf die Einkommenssituation eines jeden Einzelnen. Sei es durch Kurzarbeit, Ausfallzeiten wegen Kinderbetreuung, Quarantänezeiten, Verlust des Arbeitsplatzes oder oder oder…

Mit diesem Podcast wollen wir Ihnen in diesen außergewöhnlichen Zeiten Tipps und Infos bei finanziellen Problemen zur Verfügung stellen. Sollten sich weiterführende Fragen oder Anregungen ergeben, scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren: per E-Mail unter schuldnerberatung@jena.de oder telefonisch unter 0049 3641 494603.

Geld und Rat - Folge 1: Kredit

Mit welchen Folgen muss ich rechnen wenn ich meinen Kreditvertrag nicht mehr bezahlen kann, weil ich bspw. in Kurzarbeit bin? Verliere ich mein Auto, wenn ich meine Autorate nicht mehr zahlen kann?

Die erste Folge unseres Podcasts bietet Ihnen Antworten auf diese und noch mehr Fragen rund ums Thema Kredit.

Geld und Rat - Folge 2: Konto

Kredit und Girokonto bei ein und derselben Bank und nun kann ich die Rate nicht mehr zahlen. Was muss ich beachten? Kann ich mein Geld vor einer Pfändung schützen und wenn ja, wieviel?

Die zweite Folge unseres Podcasts bietet Ihnen Antworten auf diese und noch mehr Fragen rund ums Thema Konto.

Geld und Rat - Folge 3: Miete

Ich kann meine Miete nicht mehr zahlen. Wann habe ich eine Räumung zu befürchten? Kann ich das irgendwie verhindern?

Die dritte Folge unseres Podcasts bietet Ihnen Antworten auf diese und noch mehr Fragen rund ums Thema Mietschulden.

Geld und Rat - Folge 4: Strom

Ich kann meinen Stromabschlag nicht mehr leisten. Wird es nun in meiner Wohnung direkt dunkel? Was kann ich dagegen tun?

Hierzu verweisen wir auch auf die Hilfe für private Haushalte - mit Personen, die keine Sozialleistungen beziehen sowie Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten -  bei drohender Unterbrechung der Energieversorgung aus dem Härtefallfond 2024. Den Antrag finden Sie unter Downloads "Antrag Härtefallfonds 2024" und Checkliste Antrag Härtefallfonds". Der Antrag ist bis 30.10.2024 möglich.

Die vierte Folge unseres Podcasts bietet Ihnen Antworten auf diese und noch mehr Fragen rund ums Thema Stromschulden.



 

Für schriftliche Informationen zu einer Vielzahl von Themen im Zusammenhang mit Schuldnerberatung - auch in vielen anderen Sprachen - lesen Sie bitte hier weiter.